Defekter Kühlschrank in Leihküche

  • Liebe Mietrechtexperten,

    da wir bald aus unserer Mietwohnung ausziehen und in den gerade mal zwei Jahren, in denen wir hier wohnen, zu viele Probleme mit unserem Vermieter hatten, wollen wir sichergehen, dass wir gut vorbereitet bei der Wohnungsübergabe sind.

    Wir haben damals einen Leihvertrag über eine Einbauküche unterschrieben.

    Die besagte Küche ist über zwanzig Jahre alt. Wir waren damals etwas blauäugig, frisch verliebt, erste gemeinsame Wohnung und waren uns dummerweise nicht ganz im Klaren, dass die Geräte eher früher als später kaputtgehen würden. Nach einem Jahr ist der Kühlschrank kaputtgegangen. Es handelt sich um einen Einbaukühlschrank von Neff.

    Als wir den Vermieter informierten, sagte er, wir hätten dafür zu sorgen, dass bei Auszug der Kühlschrank repariert ist oder ein passender, gleichwertiger Kühlschrank eingebaut ist.

    Wir haben seitdem den Alten von unseren Eltern in Gebrauch.

    Nun meine Frage, ist es wirklich rechtens, dass wir dem Vermieter den Kühlschrank ersetzen, obwohl dieser uralt ist? Wir hatten ihn sachgemäß in Gebrauch und er hat einfach altersbedingt den Geist aufgegeben.

    Wenn wir ihn wirklich ersetzen müssen, reicht es, wenn wir ihm den alten, unserer Auffassung nach gleichwertigen Kühlschrank unserer Eltern überlassen oder müssen wir wirklich einen neuen kaufen, der dieselben Maße aufweist und diesen einbauen?

    Im Vertrag steht Folgendes:

    "Instandhaltung:

    1. Der Verleiher ist nicht verpflichtet, die Einbauküche während der Dauer der Leihe instand zu halten und instand zu setzen.

    2. Gewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen hat der Entleiher auf eigene Kosten vorzunehmen.

    3. Reparaturen an den oben genannten Einbauten und Geräten lässt der Entleiher fachgerecht auf eigene Kosten durchführen. Defekte Geräte ersetzt der Entleiher auf eigene Kosten. "

    Wir haben einen Anwalt vom Mieterschutzbund dazu befragt, dieser konnte uns aber mit seiner Antwort nicht vollständig weiterhelfen. Er "denkt", dass eine Klausel im Vertrag unwirksam ist, konnte uns den genauen Paragraphen dazu aber nicht nennen. Er sagte, der Entleiher sei nicht verpflichtet, die verliehene Sache, die einem Verschleiß unterliegt zu ersetzen, nur wenn er das Gerät schuldhaft beschädigt. Das klingt plausibel, allerdings würde uns der Auszug aus dem Gesetzestext sehr weiterhelfen.

    Wir wären wirklich gern bei Übergabe perfekt vorbereitet .

    Vielleicht kann uns ein Experte unter Ihnen hierzu weiterhelfen.

    Nur für die, die es interessiert, die Vorgeschichte: Warum wir etwas davor zurückschrecken, einen neuen Kühlschrank zu kaufen. Es ist nicht so, dass wir uns normalerweise vor unseren Pflichten drücken. Es fühlt sich für uns einfach nicht richtig an, dass dieser Vermieter uns seine uralte Küche leiht, die sowieso kaum mehr an Wert hat (wahrscheinlich damit er sie nicht ausbauen und entsorgen muss) und wir sie in den Jahren erneuern sollen.

    Die Spülmaschine hat noch nie richtig funktioniert, das Geschirr wird nicht richtig sauber. Wir spülen alles per Hand ab. Außerdem funktionieren mittlerweile drei von vier Herdplatten nicht mehr, sie werden maximal heiß und lassen sich nicht regulieren. Der Ofen lässt sich nicht höher einstellen, als 180 Grad, danach springt die Sicherung raus.

    Abgesehen von der Küche, haben wir an allen Fensterfugen und im Schlafzimmer in der Ecke Schimmel. Und natürlich heizen und lüften wir sachgemäß.

    Da wir also schon genügend andere Probleme mit dem Vermieter hatten, haben wir die Küche einfach so hingenommen und das Beste daraus gemacht. Wir wollten eh ausziehen, sobald wir ein Eigenheim gefunden haben. Der Vermieter nervte uns sowieso schon oft genug. Jede Begegnung mit ihm wurde zunehmend unangenehmer. Er mischte sich überall ein, belästigte uns zu den unmöglichsten Zeiten, hatte an der Pflege des vermieteten Gartens fast jeden Tag etwas auszusetzen, war sowieso jeden Tag anwesend und durchwühlte sogar unseren Müll. Er hatte wirklich an Allem etwas auszusetzen. Wir haben z.B. einen Kompost angelegt und er bemängelte herausgefallene Eierschalen. Das würde unordentlich aussehen. Einem Nussbaum, den wir nach unseren Kenntnissen zugeschnitten haben, haben wir zu viele Blätter abgeschnitten.

    Da unser Vermieter auch sehr unbeliebt bei sämtlichen Nachbarn ist, wurden wir frühzeitig gewarnt und haben uns beim Mieterschutzbund angemeldet, sowie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen.

    Soweit so gut, ich könnte noch viel erzählen, aber das ist ja kein Tagebucheintrag :D und Sie denken sich mittlerweile sicher Ihren Teil, wenn Sie überhaupt noch mitlesen.

    Nunja, genug davon.

    Vielleicht hat der ein oder andere ja eine Erklärung, Lösung, einen Paragraphen oder auch einen Präzedenzfall.

    Wir, als komplette Laien wären Ihnen überaus dankbar.

    Beste Grüße,

    Elisabeth Maria R. ( & Ehemann)

  • Warum wir etwas davor zurückschrecken, einen neuen Kühlschrank zu kaufen.

    Mal unabhängig von der Rechtmäßigkeit dieser Klausel, die ich in der Tat auch als zweifelhaft bezeichnen würde, schuldet ihr mit Sicherheit keinen "neuen" Kühlschrank.

    Meine Lösung wäre daher sich einen alten der noch funktioniert zu besorgen, und den alten dann zu ersetzen?

    Das dürfte finanziell kaum etwas kosten, und alle Parteien haben im Zweifel Zeit und vor allem Nerven gespart.

  • hallo Aj1900 :)

    Ja, wir hätten ja einen Gebrauchten, den wir sogar dem Vermieter überlassen würden.

    Das Problem ist, dass dieser Kühlschrank ein bisschen größer ist als der Kaputte und er somit nicht in das Loch der Einbauküche passen würde.

    LG Elisabeth

  • Das Problem ist, dass dieser Kühlschrank ein bisschen größer ist als der Kaputte und er somit nicht in das Loch der Einbauküche passen würde.

    Ganz ehrlich, diverse gebrauchte Kühlschränke die immer noch funktionieren bekommst du online sozusagen hinterhergeschmissen.

    Im schlimmsten Fall nutzt ihr den eben so lange bis ihr selber auszieht.

    ich persönlich würde denken das das weniger aufwändig ist, als wegen so etwas ernsthaft juristische Beratung einzuholen. Oder ihr lasst es halt drauf ankommen und geht davon aus das der Passus ohnehin nichtig ist.

    Oder ihr redet mit dem Vermieter und einigt euch darauf das ihr eben euren gebrauchen überlasst o.ä.

    In jedem Fall würde ich mir deshalb nicht zu sehr den Kopf zerbrechen.

  • In einer solchen, für beide Seiten emotional anstrengenden Situation hilft es meist, zu de-eskalieren.

    Der Vermieter möchte Euch vermutlich nichts böses, sondern will nur seine Wohnung ohne größere Schwierigkeiten und Kosten vermieten können. Auch nach Euch will er sie wieder vermieten. Das geht besser mit einer kompletten Küche. Daher möchte er verständlicherweise ein kaputtes Gerät durch ein passendes, gleichwertiges ersetzt bekommen, das funktioniert.

    Auch Ihr wollt vermutlich nicht viel Zeit und Nerven mit einem Gerichtsverfahren verbringen, in dem, selbst wenn Ihr Recht bekommt, die einzigen Gewinner üblicherweise die Anwälte sind.

    Daher ist der Vorschlag, einen ähnlichen und passenden gebrauchten Kühlschrank zu besorgen, der einzig wahre. Das kostet vielleicht €50 - für den Frieden gut angelegtes Geld!

    Genauso mit der Spülmaschine oder dem Herd: Der Ärger, nicht kochen zu können oder alles immer mit der Hand spülen zu müssen, wäre mir schon die (ähnlich geringen) Kosten für ein gebrauchtes, aber funktionierendes Gerät wert - ich hätte es daher schon lange einfach ausgetauscht.

    Aber wer sich streiten will, der wird sich streiten.

  • Das klingt plausibel, allerdings würde uns der Auszug aus dem Gesetzestext sehr weiterhelfen.

    Das läuft immer über eine AGB-Kontrolle, hier wird bei Unwirksamkeit eine unangemessene Benachteiligung vorliegen. Diese ergibt sich aus § 307 Abs. 2 BGB.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Das läuft immer über eine AGB-Kontrolle, hier wird bei Unwirksamkeit eine unangemessene Benachteiligung vorliegen. Diese ergibt sich aus § 307 Abs. 2 BGB.

    Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort :)

    Eine Frage hätte ich noch:

    Macht es einen Unterschied, dass uns unser Vermieter einen separaten Leihvertrag gleichzeitig mit dem Mietvertrag zum Unterschreiben vorgelegt hat? Ich bin irgendwo darauf aufmerksam geworden, dass es durch die sogenannte individuelle Vereinbarung doch wirksam sein könnte...

    Du scheinst dich sehr gut auszukennen:-) LG Elisabeth


    Ganz ehrlich, diverse gebrauchte Kühlschränke die immer noch funktionieren bekommst du online sozusagen hinterhergeschmissen.

    Zugegeben, mein Text war wohl einfach zu lang, wahrscheinlich hast du deshalb nicht gelesen, dass ich bereits geschrieben habe, dass wir einen alten Kühlschrank haben. Dieser passt aber nicht. Er ist kein Einbaukühlschrank. Es wäre ein erheblicher Aufwand, einen Passenden zu kaufen und einzubauen.

    Das war unter anderem eine meiner Fragen.

    Ich weiß, wie viel Kühlschränke kosten.

    Es geht mir weniger ums Geld, als einfach ums Prinzip. Ich schenke einem Mann, der uns zwei Jahre lang drangsaliert hat, keinen Cent, wenn ich dazu nicht verpflichtet bin.

    Ich werde es definitiv darauf ankommen lassen, dass eine Klausel oder der ganze Leihvertrag nichtig ist. Das ist mein Plan, aber wie ich bereits sagte, möchte ich gut vorbereitet sein und wissen, wovon ich rede, wenn ich mit dem Vermieter in Konfrontation gehe. Deshalb habe ich mich ja in einem Mietrechtforum registriert, um als Laie eine Expertenmeinung zu erhalten.

    Leider hat mir deine Antwort nicht sehr weitergeholfen.

    Ich danke dir trotzdem für deine Zeit und wünsche dir noch einen schönen Tag :)

    Bitte keine Vollzitate!

  • Es geht mir weniger ums Geld, als einfach ums Prinzip. Ich schenke einem Mann, der uns zwei Jahre lang drangsaliert hat, keinen Cent, wenn ich dazu nicht verpflichtet bin.

    Das ist ja auch Ok. Ich halte es nur immer für ziemlich unergiebig sich sich Prinzip rumzustreiten, vor allem wenn es faktisch um nahezu nichts geht, und der Vermieter eine Kaution hat die ihr ja evtl, auch zeitnah wieder haben wollt.

    Verstehe mich nicht falsch, ich halte es auch für ziemlich sicher das der Passus nichtig ist, aber es lohnt sich halt eigentlich nicht sich darüber zu streiten, denn falls der Vermieter ungerechtfertigt was von der Kaution einbehält, seid ihr es ja die den Rechtsweg beschreiten müssen, selbst wenn man dann zu 100% gewinnt, macht es doch eine menge Ärger und Arbeit. Falls keine Kaution existiert wäre das was anderes.

    Ob sich das wegen einem ollen Kühlschrank lohnt?

  • Ja, du hast durchaus Recht, dass es eher unergiebig ist wegen einem Kühlschrank so ein Aufhebens zu machen....

    Es ist nur leider nicht nur der Kühlschrank. Hier ist alles uralt.

    Er wird mit Sicherheit noch viel mehr zu bemängeln haben. Bei der Partei über uns hat er z.B. einen Teil der Kaution einbehalten, weil es ihm nicht sauber genug war und er noch putzen musste. Wir haben ihnen damals beim Putzen geholfen. Es war definitiv mehr als gesäubert. Und beim gemieteten Garten gibt es sowieso genug Angriffsfläche, wo ihm einiges nicht passen könnte.

    Wahrscheinlich werden wir sowieso einen Anwalt brauchen.

    Als der Vermieter hier selbst vor vielen Jahren wegzog, haben alle Nachbarn der ganzen Siedlung ein großes Straßenfest gefeiert. Vielleicht können Sie sich jetzt vorstellen mit welchem Kaliber von Vermieter wir es hier zu tun haben :D=O;(

    Aber egal! Denn im Sommer wohnen wir endlich in unserem eigenen Haus und müssen uns nie wieder mit Vermietern rumärgern 😊

    Danke Ihnen für die Hilfe und einen wunderschönen Tag.

    VG Elisabeth

    Bitte kein Vollzitat!

  • Wenn wir mal davon ausgehen, dass ein Leihvertrag vorliegt (was den Anschein hat), dann wäre für diese Frage hier der § 602 BGB - Abnutzung der Sache relevant, wonach man als Entleiher für die Schäden durch Abnutzung nicht aufkommen muss. Dieser Paragraph ist aber uneingeschränkt abdingbar. Deshalb darf im Vertrag etwas anderes vereinbart werden.

  • Dieser Paragraph ist aber uneingeschränkt abdingbar.

    Ob eine solche Regelung einer AGB Prüfung standhält bezweifel ich ziemlich stark. Das würde nämlich hier zu einer Zufallshaftung führen, welches eine unangemessene Benachteiligung wäre.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!