Mietminderung - Laminat abgewohnt - Vermieter lehnt Austausch ab

  • Hallo,

    bei mir ist derzeit folgende Sachlage:

    In unserer Wohnung, in der wir seit 2009 wohnen, liegt das Laminat im Flur und in zwei weiteren Zimmern schon mind. 14 Jahre. Die 14 Jahre weiß ich sicher, wie lange aber wirklich, kann ich nicht sagen.

    Jedenfalls hatte ich vor ein paar Wochen meinen Vermieter gefragt, ob er unseren Laminatboden im Flur tauschen kann, da dieser ziemlich abgewohnt ist und an vielen Stellen auch beschädigt.

    Ein paar Monate zuvor hat er nach langem hin und her schon unseren Küchenboden erneuert. Hier waren viele Fließen gesprungen und er hat hier Vinyl verlegen lassen. Mein gedanke war, den Flur mit demselben Vinyl zu verlegen, weil er das in der Wohnung über uns - welche er komplett renoviert hatte - auch so gemacht hatte.

    Darauf hin hat er mir geschrieben, dass er hierfür keinen Bedarf sieht und mir die Miete erhöhen müsste, wenn er das machen würde. Da mein Vermieter ein cholerischer, streitsüchtiger und geiziger Typ ist, der von allem nur das Nötigste und so billig wie möglich macht, habe ich das Laminat mittlerweile selber gewechselt.

    Jetzt frage ich mich im Nachhinein aber, ob er die Miete wirklich hätte erhöhen können und ob ich die Miete nicht hätte mindern können? Bzw. ob ich Ihm die Materialkosten in Rechnung stellen könnte?

    Unsere Miete ist seit Einzug noch nie erhöht wurden, liegt aber am oberen Rand des Mietspiegels.

    Und weiter: Da in einem anderen Zimmer das Laminat mittlerweile genau so kaputt ist, wie im Flur, würde auch hier demnächst ein Wechsel anstehen. Hier wird er aber auch keinen Finger krumm machen.

    Außerdem: in unserem Wohnzimmer haben wir vor 4 Jahren das Laminat auch selber getauscht, weil er auch hier nichts beisteuern wollte. Das neue Laminat hat hier aber einen qm Preis, der 4 mal so hoch ist wie das, was zuvor drinnen war. Bei Auszug will ich ihm das aber nicht drin lassen. Könnte ich hierfür anteilig etwas verlangen?

  • Jetzt frage ich mich im Nachhinein aber, ob er die Miete wirklich hätte erhöhen können

    Nur wenn ihr euch darüber einig seid, bzw. wenn der Mietspiegel das her gibt, mal unabhängig vom Laminat.


    ob ich die Miete nicht hätte mindern können?

    Eher nein. Das würde meiner Meinung nur dann in frage kommen wenn die Nutzung z.Bsp. durch Gefahrenstellen tatsächlich eingeschränkt wäre.


    Bzw. ob ich Ihm die Materialkosten in Rechnung stellen könnte?

    Das eher weniger. Im Prinzip könnte der Vermieter bei Auszug sogar sein altes Laminat zurück fordern, bzw. adäquaten Ersatz verlangen, wenn ihr das ohne Absprache einfach umgebaut habt.

    Außerdem: in unserem Wohnzimmer haben wir vor 4 Jahren das Laminat auch selber getauscht, weil er auch hier nichts beisteuern wollte. Das neue Laminat hat hier aber einen qm Preis, der 4 mal so hoch ist wie das, was zuvor drinnen war. Bei Auszug will ich ihm das aber nicht drin lassen. Könnte ich hierfür anteilig etwas verlangen?

    Das ist im Prinzip der gleiche Fall wie vorher. Da kommt es auf die Absprache mit dem Vermieter an. Im Prinzip schuldest du bei Auszug ein Laminat, abzgl. Abnutzung. Insofern dürfte ein 4 Jahres altes Laminat diesen Zweck erfüllen.

  • Danke für die Antwort!

    Also die Nutzung war nicht eingeschränkt, aber ich habe gelesen, dass die Lebensdauer von Laminat eigentlich nur 10 Jahre betrifft. Irgendwann muss der Vermieter doch den Boden renovieren. Wir hatten echt viele Dellen, Abplatzer, Schrammen usw drin.

    Mir geht es vor allem nur darum, dass ich nicht will, dass unser Vermieter bei Auszug sogar noch Geld spart. Denn wenn wir den Wohnzimmerboden und den Flurboden drin lassen, dann muss er das nicht mehr renovieren, weil das ist ja quasi wie neu. Er spart hierdurch ja viel Geld und ich sehe nicht ein, warum ich ihm auch nur einen Cent schenken soll, wenn er sich in all den Jahren einen Dreck um die Wohnungen der Mieter kümmert.

    Da er nach unserem Auszug die Wohnung sowieso komplett renovieren muss (inkl. neu Tapezieren) würde ich auch soweit gehen, ein paar Kratzer in das Laminat von uns zu machen.

    Das wir das neue Laminat verlegen konnten war abgesprochen. So lange wir alles selber bezahlen.

  • aber ich habe gelesen, dass die Lebensdauer von Laminat eigentlich nur 10 Jahre betrifft.

    Das ist die Lebensdauer die eine Versicherung ansetzen würde, wenn Sie für so etwas bezahlen sollte.


    Irgendwann muss der Vermieter doch den Boden renovieren.

    Nein, das ist nur der Fall wenn durch die Nutzung eine Gefahr ausgeht, bzw. die Nutzung dadurch spürbar eingeschränkt wird.

    Alle anderen Bauteile haben ja auch eine versicherungstechnische Lebensdauer, das bedeutet aber nicht das man Sie deshalb ersetzen muß, wenn diese abgelaufen ist. Sonst müsste man ja faktisch alle 10-30 Jahre das ganze Haus neu bauen?


    Mir geht es vor allem nur darum, dass ich nicht will, dass unser Vermieter bei Auszug sogar noch Geld spart.

    Also meiner Meinung wäre es klüger darauf zu achten das ihr Geld spart? Was interessiert euch der Vermieter?


    würde ich auch soweit gehen, ein paar Kratzer in das Laminat von uns zu machen.

    Was soll ich dazu sagen? Mutwillige Zerstörung halte ich für ziemlich primitiv und stillos.


    Das wir das neue Laminat verlegen konnten war abgesprochen. So lange wir alles selber bezahlen.

    Und warum habt ihr das dann gemacht, wenn ihr offenbar eigentlich doch nicht bereit seid das zu zahlen?

    wenn er sich in all den Jahren einen Dreck um die Wohnungen der Mieter kümmert.

    Also was du bisher berichtet hast, interpretiere ich so, das du vom Vermieter Dinge forderst die du nicht fordern kannst.....

    Das es nett wäre irgend wann einmal das Laminat zu tauschen, sehe ich auch so. Andererseits habe ich bei mir auch schon seit ca. 11 Jahren billig-Laminat verlegt und das ist durchaus noch in gutem Zustand.

  • Du missverstehst mein Anliegen.

    Ich frage wegen der Bodenbezahlung deswegen, weil ich unzählige Streitpunkte bei google finde in denen steht, dass der Vermieter für einen neuen Boden aufkommen muss, wenn dieser eine gewissen Lebensdauer hinter sich hat und abgenutzt ist.

    Siehe hier

    Mietwohnung - Streitpunkt Fußboden - Geld - SZ.de (sueddeutsche.de)

    (Wann) Hat der Mieter Anspruch auf neuen Teppichboden / neues Laminat? - Mietrecht.org

    Laminat in Mietwohnung: wann abgewohnt & erneuern (boden-profis.de)

    Wie oft muss Laminat erneuert werden? | Laminat-FAQ: Alles über (selbst.de)

    ... da gibt es tonnenweise Links dazu.

    Also meiner Meinung wäre es klüger darauf zu achten das ihr Geld spart? Was interessiert euch der Vermieter?

    Das ist doch genau der Punkt. Geld können wir nur sparen, wenn der Vermieter den neuen Boden bezahlt.


    Und warum habt ihr das dann gemacht, wenn ihr offenbar eigentlich doch nicht bereit seid das zu zahlen?


    Das habe ich nirgends geschrieben.


    Also was du bisher berichtet hast, interpretiere ich so, das du vom Vermieter Dinge forderst die du nicht fordern kannst.....

    Laut den links oben schon.

    Andererseits habe ich bei mir auch schon seit ca. 11 Jahren billig-Laminat verlegt und das ist durchaus noch in gutem Zustand.

    Dann hast du Glück. Bei uns wurde schon beim Verlegen geschlampt.

    Was soll ich dazu sagen? Mutwillige Zerstörung halte ich für ziemlich primitiv und stillos.

    Das ist es auch, aber wenn ich so verhindern kann, dass er Geld spart... es ist immer noch mein Boden.

    Es ist doch weiß Gott jetzt nicht so schwer zu verstehen, dass ich in keiner Bruchbude wohnen will und deswegen natürlich den Boden selber tauschen muss, wenn mein Vermieter dazu nicht bereit ist. Mir geht es nicht mal ums Geld, sondern darum, dass ich nicht will, dass der Vermieter auch nur einen einzigen Cent bei unserem Auszug sparen kann, indem er die von mir verlegten Böden drin lässt.

  • Das ist doch genau der Punkt. Geld können wir nur sparen, wenn der Vermieter den neuen Boden bezahlt.

    Ja aber das hat er doch weder vor 4 Jahren gewollt, noch will er es jetzt, oder wie? Und soweit ich das verstehe, und soweit du das auch beschrieben hast, kann ich auch erst mal nicht erkennen das ihr weder damals noch heute ein Rechtsanspruch auf neues Laminat hattet, oder habt?

    Was ich aber wohl sagen kann ist, das der Vermieter offenbar mindestens einen Rechtanspruch auf einen benutzten Laminatboden hat, da ja dieser euch offenbar auch mit vermietet wurde. Mal davon abgesehen das dieser Anspruch wahrscheinlich finanziell nicht so viel wert sein wird.

    Laut den links oben schon.

    Nein, deine Werbelinks oder Zeitungsartikel von z.bsp. irgend einer Parkettlegerfirma usw. besagen eigentlich auch nur mehr oder weniger das, was ich dir oben bereits geschildert habe. Mal davon abgesehen das ich mich nicht unbedingt auf die juristischen Aussagen von Firmen über Laminat verlassen würde, die dir ja Laminat verkaufen wollen?

    Und die Aussagen Mietrecht.org besagen ja auch das "Abgewohnt" eben ein ziemlich dehnbarer Begriff ist. Mal davon abgesehen das das in deinem Fall ja schon gar keine Rolle mehr spielt, weil du das Laminat ja wohl zum großen Teil bereits selber getauscht hast.

    Will heißen, sich über den Zustand von bereits vor 4 Jahren entsorgtem Parkett zu streiten mach für mich wenig Sinn.

    Das ist es auch, aber wenn ich so verhindern kann, dass er Geld spart... es ist immer noch mein Boden.

    Hat jemand was anderes behauptet? Du nutz ihn ja auch. Nur in dem Moment wo du ausziehst schuldest du halt das was vertraglich vereinbart wurde.

    Deshalb sollte man sich eben vorher genau überlegen ob man solche Investitionen in eine Mietwohnung wirklich tätigt, oder sich nicht vieleicht eher eine Wohnung sucht die den eigenen Ansprüchen besser entgegen kommt.

    Es ist doch weiß Gott jetzt nicht so schwer zu verstehen, dass ich in keiner Bruchbude wohnen will und deswegen natürlich den Boden selber tauschen muss, wenn mein Vermieter dazu nicht bereit ist.

    Das ist aber doch deine persönliche Entscheidung? Du hast ja nun mal diese Wohnung so angemietet und du warst es auch der eben in den letzten Jahren für den entsprechenden Verschleiß des Bodens gesorgt hat, so wie ich das verstanden habe?

    Andersherum kann man auch sagen, das dein Vermieter, hättest du den Boden drin gelassen ziemlich sicher auch keinen finanziellen Anspruch gegen dich gehabt.

    Mir geht es nicht mal ums Geld, sondern darum, dass ich nicht will, dass der Vermieter auch nur einen einzigen Cent bei unserem Auszug sparen kann, indem er die von mir verlegten Böden drin lässt.

    Und warum baut man dann einen neuen Fußboden ein, zieht dann wenig später aus und beschwert sich dann das der Fußboden zu neu ist? Kapier ich nicht, sorry?

  • dass der Vermieter für einen neuen Boden aufkommen muss, wenn dieser eine gewissen Lebensdauer hinter sich hat und abgenutzt ist.

    Eine gewisse Nutzungsdauer ist nicht relevant, sondern nur der tatsächliche Zustand. Manchmal halten Böden viel länger als normal üblich. Deshalb ja, der Vermieter muss des Boden austauschen, aber nicht nach einer bestimmten Zeit, sondern wenn er wirklich soweit abgewohnt ist, und es sich nicht nur um optische Schönheitsfehler handelt.

    sondern darum, dass ich nicht will, dass der Vermieter auch nur einen einzigen Cent bei unserem Auszug sparen kann, indem er die von mir verlegten Böden drin lässt.

    Dann musst du mit dem Vermieter vorab (am besten schriftlich) vereinbaren, was genau bezüglich der Kosten passieren soll, also z.b. dass er dir sofort zum Einbau oder auch später zum Auszug eine gewisse Erstattung geben muss.

    Allein nur die Erlaubnis, selbst einen Boden einbauen zu dürfen, sagt über eine mögliche Kostenübernahme oder Rückbaupflicht nichts aus.

    Und beim Auszug hast du ohne vorheriger Vereinbarung ein Problem. Denn wenn der Vermieter nicht freiwillig etwas zahlen will, dann hast du das Recht, den Boden raus zu nehmen. Du müsstest aber dann den vorherigen wieder einbauen, was ja nicht geht. Der Vermieter hätte aber einen Anspruch, die Wohnung im Zustand wie zur Anmietung zurück zu bekommen. Im Endergebnis bliebe dir dann keine andere Wahl, als deinen Boden drin zu lassen.