Hallo ans Forum,
ich wohne zur Miete und habe lange Zeit die Waschküche hier im Haus genutzt, da ich keinen Platz in meiner Wohnung hatte. DIe Waschküche hatte einen Wertautomaten. Dieser wurde über einen "Waschschlüssel" bedient, welche Zeiteinheiten freigeschaltet hat. Bis zum Jahr 2011 gab es keine Probleme. Die Kosten deckten in etwa den Verbrauch (Strom und Wasser), inkl. Wartung usw. Erwähnen sollte ich noch, dass mir die Nutzung der Waschküche über meinen Mietvertrag zugesichert ist. Über die Abrechnung der Waschküche liegt jedoch kein Vertrag vor. Hier wurde nur die Betriebskostenverordnung §2 beigefügt, wo dann Absatz 16 die Waschküche regelt. Hier müsste es dann eigentlich über meine Wohnfläche abgerechnet werden. Von daher stellte sich mir immer schon die Frage, ob diese Schlüsselabrechnung (die ja eine pauschale Abrechnug darstellt) überhaupt rechtens ist? Sollte sich hier einer auskennen, wäre ich über eine Aufklärung dankbar.
In 2011 wurde dann eine neue Waschmaschine angeschaft. Preis ca. 800 €. Diese Maschine verbrauchte weniger Wasser und Strom pro Waschgang. Trotzdem wurde der Preis um über 100% erhöht. Ich habe hier sofort Einspruch gegen eingelegt und habe auch das Wirtschaftlichkeitsprinzip angeführt. Auch habe ich angeführt, welche Kosten überhaupt über den Wertautomaten umgelegt werden dürfen. Dieses sollte geprüft werden, es hat sich jedoch nichts verändert und der Preis blieb hoch. Mir wurde auch verboten, dass ich diese pauschale selbstständig anpasse, was mir laut BGB jedoch zusteht. Dumm wie ich war, habe ich das dann erstmal nicht weiterverfolgt und habe es laufen lassen. Aber wie gesagt, Einspruch war eingelegt.
In 2017, trotz besseren Wissens der Eigentümer, wurde wieder eine 100 prozentige Preiserhöhung durchgeführt. Ich habe das wieder sofort beanstandet. Passiert ist nichts. Es sollten auch Gespräche geführt werden. Die Termine wurden aber nicht eingehalten. In 2020 dann die nächste Erhöhung um 20%. Der Waschpreis lag nun sogar 20% höher als in einem Waschsalon. Finde den Fehler :D. Ich habe das wieder angesprochen und diesmal in einem gaaaaanz langen Brief alles ausführlich erklärt. Berechnungen wurden auch beigefügt. Man wolle sich darum kümmern. Passiert ist nichts. Auch auf mehrmaliger Nachfrage hieß es nur, dass man dran arbeiten würde.
Im Januar 2022 nachdem ich wieder nachgefragte und diesmal auch mein Geld zurück haben wollte (in 2020 ausdrücklich geschrieben, dass ich alle Zahlungen nur unter vorbehalt leiste) und auch erwähnte, dass ich jetzt eine eigene Waschmaschine erworben haben (Platz schaffen, Anschlüsse legen, Waschmaschinenpreis usw über 1400 €), wurde der Preis urplötzlich angepasst. Die Einheiten wurden um sage und schreibe 200% erhöht, was eine Preissenkung von 67% entspricht. Mitgeteilt wurde mir auch, dass ich mit meiner Beschwerde recht hatte, man es aber schlicht und ergreifend vergessen habe umzusetzen. Seltsam, dass man vorher aber trotzdem die Kosten erhöhen konnte.
Die Schuld ist eingestanden, der Preis wurde auch gesenkt. Das Wirtschaftlichkeitsprinzip wurde auch verletzt und man könnte sogar den Betrugsvorwurf formulieren, da ja trotz besseren Wissens der Preis diverse Male noch erhöht wurde, einige andere davon sogar profitierten und wegen meiner hohen Kosten weniger zahlen mussten. Das Geld will man mir aber nicht zurückerstatten.
Begründet wird es damit, dass es sich um eine Pauschale handeln würde und hier müsse man nichts zurückbezahlen. Das ist meines erachtens aber falsch, da die Höhe der Pauschale von vorn herein unwirksam war und zusätlich weiter erhöht wurde.
Wurde mich über Tipps sehr freuen, auch zu Fristen und ob ich das auch rückwirkend bis einschließlich 2011, anfechten kann (wie geschrieben, ich habe es schon in 2011 den Eigentümern dargelegt). Ich denke mal für 2020 bis Januar 22 sollte es keine Probleme geben, da ich die Nebenkostenabrechnung erst im Oktober 2021 erhalten habe. Auch wenn es sich hier um eine Pauschale handelt, so ist diese trotzdem Fehlerhaft und sollte somit auch der Widerspruchsfrist unterliegen, korrekt (vor allem wenn man meinen Mietvertrag einbezieht, wo diese Pauschale für den Waschschlüssel gar keine Erwähnung findet)?
Zum WIderspruch auch eine weitere Anmerkung. In meinem Mietvertrag gibt es keinen Paragrafen der mir aufzeigt, wie lange meine Widerspruchsfrist nach dem Erhalt der Nebenkosten ist. Ist dies rechtens. Wie lange der Vermieter Zeit zur Ersellung hat usw. ist geregelt. Aber die Widerspruchsfrist wird nicht erwähnt. Verfällt somit die gesetliche Frist, oder ist das irrelevant?
Freue mich über Hilfe zum Thema!