Mietkautionsabrechnung nach Auszug

  • Ich hatte eine Nebenwohnung zum 28.02.2022 gekündigt (Ich habe in diese Wohnung von 01.03.2021 bis 28.02.2022 gewohnt).

    Der Vermieter hat mir gestern eine Kautionsabrechnung zum Unterschreiben zugeschickt (siehe ursprünglicher Nachricht vom Vermieter unten).


    Und zwar:

    gezahlte Kaution 1.035,00 €

    Zinsen 0,01 €

    Einbehalt NKA 2021 -250,00 €

    Einbehalt NKA 2022 -150,00 €

    Restauszahlung Kaution 635,01 €


    Meine Frage ist: hat Vermieter ein Recht ein Teil der Kaution einzubehalten bevor Nebenkostenabrechnung fertig ist?


  • Meine Frage ist: hat Vermieter ein Recht ein Teil der Kaution einzubehalten bevor Nebenkostenabrechnung fertig ist?

    Ja, auch dafür ist die Kaution da, d.h. der Vermieter kann einen angemessenen Teil der Kaution für ausstehende Betriebskostenabrechnungen einbehalten.


    Das darf er zwar nur, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist, allerdings ist das aktuell noch nicht einzuschätzen, weil Du noch gar keine Abrechnung bekommen hast.

    Wenn die Abrechnung 2021 mit einem größeren Guthaben für dich ausfällt, kann sich hieraus ggfs. der Anspruch auf die Auszahlung der restlichen Sicherheit für 2022 ergeben.

    Hier ist aber zu beachten, dass bei einem Auszug zu Beginn des Jahres praktisch immer mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Da würde ich die Kaution schon aus eigener Sicherheit stehen lassen.


    Unterschreiben musst Du so eine Abrechnung übrigens nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die Antwort,


    was ich aber nicht verstehe ist folgendes:


    Hier ist aber zu beachten, dass bei einem Auszug zu Beginn des Jahres praktisch immer mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Da würde ich die Kaution schon aus eigener Sicherheit stehen lassen.


    Wieso muss ich mit einer Nachzahlung an dem Vermieter rechnen wenn ich zu Beginn des Jahres ausgezogen bin ?

    Ich meine, die Nebenkosten für das Jahr 2022 sollten bei mir eher niedrig sein da ich nur 2 Monaten da gewohnt habe.


    Oder habe ich das falsch verstanden ?


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  • Ich meine, die Nebenkosten für das Jahr 2022 sollten bei mir eher niedrig sein da ich nur 2 Monaten da gewohnt habe.

    Du zahlst ganzjährig Vorauszahlungen für Heizkosten, d.h. auch im Sommer. Die Vorauszahlungen auf Heizkosten, die Du meinetwegen zwischen April bis September zahlst (hier gibt es ja keinen Heizungsverbrauch), sparst Du indirekt für die Wintermonate an.


    Bei Auszügen zu Beginn des Jahres fehlen Dir die Ansparungen des Sommers, so dass die Vorauszahlungen in der Regel nicht reichen. Selbiges gilt für Einzüge zum Ende des Jahres. Auch hier fehlen dann die Ansparungen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.