Ich hatte eine Nebenwohnung zum 28.02.2022 gekündigt (Ich habe in diese Wohnung von 01.03.2021 bis 28.02.2022 gewohnt).
Der Vermieter hat mir gestern eine Kautionsabrechnung zum Unterschreiben zugeschickt (siehe ursprünglicher Nachricht vom Vermieter unten).
Und zwar:
gezahlte Kaution 1.035,00 €
Zinsen 0,01 €
Einbehalt NKA 2021 -250,00 €
Einbehalt NKA 2022 -150,00 €
Restauszahlung Kaution 635,01 €
Meine Frage ist: hat Vermieter ein Recht ein Teil der Kaution einzubehalten bevor Nebenkostenabrechnung fertig ist?
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr ...,
anbei sende ich Ihnen die Kautionsabrechnung Ihrer ehemaligen Wohnung. Die Einbehalte für die noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen 2021 und 2022 werden mit den tatsächlichen Ergebnissen der jeweiligen Abrechnungen verrechnet und Ihnen gutgeschrieben oder von uns nachgefordert. Die Nebenkostenabrechnungen werden Ihnen fristgerecht bis zum 31.12. des jeweiligen Folgejahres zugestellt.
Bitte senden Sie mir die ausgefüllte und unterschriebene Kautionsabrechnung zurück (gerne per E-Mail), damit wir Ihnen den Restbetrag überweisen können.
Für weitere Rückfragen können Sie sich natürlich gern an uns wenden.