Kosten für nicht erfolgte Entsorgung übernommener Möbel

  • Hallo,
    folgende Situation: Meine Eltern haben 2009 einen Kleingarten in einer Kleingartenkolonie übernommen. D.h. der Grund und Boden ist vom Kleingartenverein gepachtet, während die Laube gekauft wurde (ebenfalls vom Kleingartenverein). Jedesmal wenn ein Pächter einer Parzelle seinen Vertrag kündigt, fällt auch die jeweilige Laube an den Kleingartenverein zurück. Ein nettes Geschäft für den Verein: erst teuer verkaufen und dann umsonst "zurücknehmen". Nunja.
    In der Laube stand neben einer kleinen Küchenzeile auch eine Schrankwand und ein Sofa. Alles schon mehrere Jahrzehnte alt. Offenbar wurden sie immer von Gartennutzer zu Gartennutzer weitergegeben. Diese Möbel sind jedoch im Kaufvertrag nicht erwähnt, auch nicht, was bei Wiederverkauf der Laube an den Kleingartenverein passieren soll.

    Nun, letztes Jahr starb meine Mutter, die die Pächterin des Gartens und die Eigentümerin der Laube war. Mein Vater als Erbe wollte den Garten sowieso schon längere Zeit loswerden, also hat er den Pachtvertrag zum 30.November 2021 gekündigt. Die Schlüsselübergabe fand allerdings bereits im August 2021 statt, er wollte Parzelle/Laube einfach nur so schnell wie möglich loswerden. Bei der Übergabe war von Seiten des Kleingartenvereins keine Äußerung zu vernehmen, was denn mit den Möbeln passieren soll. Für meinen Vater war die Sache somit erledigt.

    Auch für den Kleingartenverein kam die Kündigung gelegen, denn die möchte die Parzelle aufgrund der Randlage zu einem Parkplatz für die anderen Kleingärtner umwandeln (Randlage). Im Grunde also eine "Win-Win-Situation" für beide Seiten.

    Die Schlüssel waren kaum 14 Tage übergeben, bekam mein Vater eine saftige Rechnung für die "erfolgte Renovierung der Laube und Entsorgung der Möbel". Also war meine Schwester da und hat Fotos von außen gemacht...da war weder irgendwas beräumt, noch renoviert. Das war vor nunmehr fast 6 Monaten. Wäre ja auch sinnfrei, wenn die Laube sowieso abgerissen werden soll. Vom Gartennachbarn wissen wir, dass sich daran bis dato auch nichts verändert hat. Sprich: Es wurden Kosten in Rechnung gestellt, die weder entstanden sind, wohl jemals im angegebenen Rahmen entstehen werden...immerhin steht der Abrissbagger ja förmlich schon vor der Tür. Man wäscht ja auch kein Auto, dessen nächste Fahrt zum Schrottplatz geht. *hust*

    Meine Frage: Dürfen eigentlich Kosten in Rechnung gestellt werden, die bislang weder entstanden sind, noch jemals in dieser Form entstehen werden ?

  • Schwierig, da das normale Wohnungsmietrecht bei einer Gartenlaube nicht anzuwenden ist. Was besagt denn die Satzung des Vereines?

    Wenn die Möbel in keinem Vertrag erwähnt sind, dann ist davon auszugehen, dass sich diese in Eurem Eigentum sind und auch von Euch entsorgt werden müssen.

    Wenn Ihr eine Rechnung über eine Renovierung bekommen habt, die Renovierung aber nicht erfolgt ist, dann würde ich die Rechnung vermutlich zurückweisen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.