Hallo,
ich bin am 1. März aus meiner Genossenschaftswohnung ausgezogen und habe diese einer Nachmieterin übergeben. Bei der Wohnungsübergabe haben wir uns ausgemacht, dass sie die Wohnung so übernimmt wie sie ist. Wir haben damit einen mündlichen Vertrag abgeschlossen und das nicht weiter schriftlich festgehalten. Am 4. März hat sie einige "Schäden" gemeldet, wobei es sich da nicht konkret um Schäden handelt, sondern um Abnutzungen beziehungsweise leichte Mängel, die natürlich sind in einer gebrauchten Wohnung.
Einige weiße Wände sind etwas schmutzig und der Fußboden in der Küche etwas zerkratzt.
Diese Mängel konnten aus zeittechnischen Gründen nicht behoben werden, da wir nur 4 Tage Zeit für den Umzug in die neue Wohnung hatten.
Die Nachmieterin hat sofort die Genossenschaft kontaktiert und wir haben jetzt am 9 März um 10 Uhr einen Besichtigungstermin, bei dem die Genossenschaft entscheidet, ob diese Mängel renovierungsbedürftig sind.
Meine Frage ist, ob man, wenn es zu Renovierungsbedarf kommt, verhandeln kann, dass man diese Mängel selbst ausbessert oder ob die Nachmieterin das Recht dazu hat eine Firma zu beauftragen für die ich die Kosten tragen muss.
Ich fühle mich in die Enge getrieben und würde gern wissen wie ich mich rechtlich verteidigen kann.
LG
pharmacyl