Genossenschaftswohnung - Nachmieterin

  • Hallo,

    ich bin am 1. März aus meiner Genossenschaftswohnung ausgezogen und habe diese einer Nachmieterin übergeben. Bei der Wohnungsübergabe haben wir uns ausgemacht, dass sie die Wohnung so übernimmt wie sie ist. Wir haben damit einen mündlichen Vertrag abgeschlossen und das nicht weiter schriftlich festgehalten. Am 4. März hat sie einige "Schäden" gemeldet, wobei es sich da nicht konkret um Schäden handelt, sondern um Abnutzungen beziehungsweise leichte Mängel, die natürlich sind in einer gebrauchten Wohnung.
    Einige weiße Wände sind etwas schmutzig und der Fußboden in der Küche etwas zerkratzt.

    Diese Mängel konnten aus zeittechnischen Gründen nicht behoben werden, da wir nur 4 Tage Zeit für den Umzug in die neue Wohnung hatten.

    Die Nachmieterin hat sofort die Genossenschaft kontaktiert und wir haben jetzt am 9 März um 10 Uhr einen Besichtigungstermin, bei dem die Genossenschaft entscheidet, ob diese Mängel renovierungsbedürftig sind.
    Meine Frage ist, ob man, wenn es zu Renovierungsbedarf kommt, verhandeln kann, dass man diese Mängel selbst ausbessert oder ob die Nachmieterin das Recht dazu hat eine Firma zu beauftragen für die ich die Kosten tragen muss.

    Ich fühle mich in die Enge getrieben und würde gern wissen wie ich mich rechtlich verteidigen kann.

    LG
    pharmacyl

  • Bei der Wohnungsübergabe haben wir uns ausgemacht, dass sie die Wohnung so übernimmt wie sie ist.

    Wurde die Genossenschaft an diesen "Verhandlungen" beteiligt? War denn die Genossenschaft bei der Übergabe dabei?


    Einige weiße Wände sind etwas schmutzig und der Fußboden in der Küche etwas zerkratzt.

    Die Instandsetzung an den Wänden wären jetzt klassische Schönheitsreparaturen. Hier müsste man Euch die Möglichkeit geben, diese selbst zu beseitigen. Aber hier kommt es eben auf die Meinung der Genossenschaft, bzw. die vertraglichen Vereinbarungen der Neumieterin mit der Genossenschaft an.

    Zu den Kratzern lässt sich nicht viel sagen. Es kommt darauf an, ob diese durch einen vertragsgenäßen Gebrauch entstanden sind, oder ob es sich um eine Beschädigung handelt.

    Hier könnt ihr tatsächlich nur den Termin abwarten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.