Mietzahlungen fehlen angeblich

  • Hallo und schönen guten Tag,

    ich bräuchte mal eure Hilfe weiß aber nicht ob ich hier den richtigen Threat erwischt habe.

    Zum Fall:

    Wir haben gestern eine Nachricht erhalten von unserem Vermieter das bis 2020 Rückwirkend diverse Mieten fehlen.

    Wir Wohnen seit 6 Jahren in dieser Wohnung, und es gab nie ... never Probleme. Das Vermieter - Mieter Verhältnis ist außerordentlich gut !

    Nun wie gesagt gestern die Nachricht das bei der Abrechnung auffiel das diverse Mieten in unregelmäßigen abständen fehlen, die bis 2020 zurückreichen.

    Uns fiel das nicht auf da wir einen Dauerauftrag haben und es seither Reibunglos lief. und da sich von Vermieterseite niemand gemeldet hat macht man sich da

    erstmal auch keine Gedanken. Das einzige was das Problem verursacht haben könnte ist , das die Miete am 1. morgens abgebucht wurde der Lohn aber erst mittags kam.

    Und wen man dann noch 1-2 größere Rechnungen hatte eben das Konto nicht mehr gedeckt war. Uns ist klar das wir da in der Pflicht sind zu schauen das es immer Gedeckt ist, aber wie gesagt es klappte in 6 Jahren immer, und es kam auch nie was vom Vermieter. Da macht man sich keine Gedanken...

    Nun eben ist eben aufgefallen das 2020 1. Miete fehlt und 2021 5. Mieten fehlen.


    Meine frage was würdet ihr in diesem falle machen, stehen gerade da wie der Ochs vor dem Berg.

  • Schaut sämtliche Kontoauszüge durch um zu überprüfen, ob die Zahlungen tatsächlich fehlen. Wenn ja, überweist ihr das Geld. Wenn nein, gebt ihr dem Vermieter eine Kopie des Kontoauszugs als Nachweis.

    Aber das Vorgehen ist doch eigentlich naheliegend, oder?

  • Das Definitv nur frage ich mich , ob es sinn macht als Vermieter 1x mal im jahr aufs Konto zu schauen.

    Sinn macht das sicherlich nicht, aber solange die Forderungen noch nicht verjährt sind, spielt das keine Rolle. Innerhalb dieser Zeit kann der Vermieter sie immer noch geltend machen. Euch hätte das aber ja auch auffallen müssen, dass es Rücklastschriften gab.

    Damit bleibt nur das von Fruggel beschriebene Vorgehen: prüfen, ob die Forderungen berechtigt sind und dann entweder nachweisen, dass die Mieten gezahlt wurden oder umgehend nachzahlen.