Einzug Freundin - Als Mieterin im Mietvertrag aufgenommen werden

  • Guten Abend und hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Meine Freundin will bei mir einziehen, da die Entfernung ca. 460 km auf Dauer doch schwierig ist sich zu sehen. Jedenfalls habe ich meinen Vermieter per Einschreiben den Einzugswunsch meiner Freundin zum 01.06. mitgeteilt mit Bitte um Genehmigung. Er bestätigte nun allerdings nur per Whatsapp es wäre prinzipell okay aber er hätte gerne noch einen Selbstauskunftsbogen von meiner Freundin. Da sie die alte Wohnung noch nicht gekündigt hat, wollte sie bis April warten und den Selbstauskunftsbogen dann eben ausfüllen. Nun fragte mich mein Vermieter heute per Whatsapp, was mit dem Selbstauskunftsbogen ist, denn sonst würde die Sache für ihn zum Erliegen kommen. Gibt es Fristen bis der Bogen an den Vermieter zurückgehen muss? Ich muss noch erwähnen sie soll mit in den Mietvertrag aufgenommen werden als Mieterin.

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

  • Nein, es gibt keine Fristen. Es gibt aber auch gar keinen Anspruch für den Vermieter, eine Selbstauskunft zu verlangen. Er muss sich mit dem Namen der Freundin begnügen um festzustellen, ob es Gründe in der Person gibt, die gegen eine Erlaubnis sprechen. Die Selbstauskunft wäre nur relevant, wenn die Freundin in den Vertrag mit aufgenommen werden soll.

  • Die Selbstauskunft wäre nur relevant, wenn die Freundin in den Vertrag mit aufgenommen werden soll.

    Das ist ja das Ziel des Fragestellers ;)

    Gibt es Fristen bis der Bogen an den Vermieter zurückgehen muss?

    Nein, eigentlich nicht. Ich würde hier hier aber schon nach der Nase des Vermieters tanzen, da deine Freundin keinen Rechtsanspruch hat, als Hauptmieterin in den Vertrag aufgenommen zu werden.

    Als Bewohner wird er sie nur aus triftigen Grund ablehnen können, aber für die Verweigerung einer Aufnahme als Vertragspartner braucht er meines Wissens keinen Grund.

    Da würde ich schon schauen, dass er die Selbstauskunft schnell bekommt. Nicht, dass er es sich anders überlegt.

    Da sie die alte Wohnung noch nicht gekündigt hat, wollte sie bis April warten und den Selbstauskunftsbogen dann eben ausfüllen.

    Da braucht sie keine Angst zu haben. Allein durch das Einreichen dieser Selbstauskunft kommt ja noch kein Vertrag zustande.

    Wenn sie in den Vertrag aufgenommen werden will, macht sich hier sowieso eine Vertragsänderung, bzw. ein Nachtrag zum Mietvertrag erforderlich, den sie auch unterschreiben muss.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke Euch allen für Eure Antworten!


    Da braucht sie keine Angst zu haben. Allein durch das Einreichen dieser Selbstauskunft kommt ja noch kein Vertrag zustande.

    Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt. Sie will den Bogen deshalb im April ausfüllen, weil sie dann erst ihre Wohnung kündigt. Sie möchte halt nicht, das ihr momentaner Vermieter von der Kündigung durch Anruf meines Vermieters Kenntnis erhält, noch bevor sie gekündigt hat!

  • Es besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter dann nicht mehr bereit ist, eine Vertragsänderung zu machen. Dazu kann man ihn nicht zwingen, es gibt keinen Anspruch darauf. Wenn du ihm aber sagst, dass es sich noch verzögert, kann ich mir nicht vorstellen, warum er die Sache nicht einfach so lang liegen lassen wird.

    Alternativ könnt ihr auch noch darüber nachdenken, dass keine Vertragsänderung gemacht wird und sie gemäß §553 BGB nur mit einzieht. Das kann der Vermieter in aller Regel nicht verweigern und dabei braucht man keine Selbstauskunft.