Hallo
Meine Eigenrecherche ergibt, dass das der Vermieter eine Einsicht in Originalunterlagen(Kopie reicht aus) dann nicht verweigern darf, sobald diese Unterlagen Kosten/Einnahmen betreffen, die sich auf die Miete auswirken. Gut, aber wie sieht das mit Dokumenten betreffend der Wohnsicherheit aus?
Meine Frage
Darf der Mieter die Analyseergebnisse der Asbestproben aus seiner Mietwohnung einsehen, oder muss dieser sich darauf verlassen, dass der Vermieter in der Lage war die Ergebnisse der Analyse richtig zu deuten und sie dem Mieter mitzuteilen? Falls "Ja", bitte ich um die Rechtsgrundlage, da diese Information auch in anderen Fällen relevant sein könnte.
Besten Dank