Heizkosten von 2020 auf 2021 gestiegen bei gleichem Verbrauch

  • Guten Abend,

    wir haben soeben von unserem Vermieter die Nebenkostenabrechnung von 2021 erhalten und sind sprachlos.

    2020:

    Grundkosten je qm: 1,60 € * 85 qm = 136 €

    Verbrauchskosten je MWh: 15,18 € * 14,15 MWh = 215 €

    in Summe also 351 €. Passt!

    2021:

    Grundkosten je qm: 3,64 € * 85 qm = 309 €

    Verbrauchskosten je MWh: 39,76 * 14,04 MWh = 558 €

    in Summe also 867 €.

    Meine Frage:

    Nach kurzer Recherche haben wir von dem Klimapaket gelesen. Das ging komplett an uns vorbei und wir wussten nichts davon. Kann das aber trotzdem sein, dass die Heizkosten sooo sehr gestiegen sind?

    Viele Grüße

    kito

  • Bitte stelle die Abrechnung vollständig anonymisiert ein, dann können wir sie uns anschauen. Dass 2021 die Heizkosten deutlich gestiegen sind, ist durchaus realistisch, aber das muss man sich genauer anschauen.

  • Tatsächlich ist die Abrechnung für 2020 absolut unplausibel.

    In 2020 würden aus 17 MWh Gas 26 MWh Heizenergie und 6,7 MWh fürs Warmwasser gemacht. Das ist völlig unmöglich.

    In 2021 sieht das mit eingekauften 40 MWh bei 23 MWh für Heizung und 9 MWh fürs Warmwasser deutlich realistischer aus, auch wenn die Verluste ziemlich hoch sind. Je nach Position der Zähler aber nicht undenkbar.

    Wurden evtl 2021 Zähler gewechselt? Evtl war hier in der Vergangenheit etwas nicht korrekt, denn so wie sie Zahlen auf der Rechnung stehen, kann es physikalisch nicht sein.

    Evtl hat der Vermieter auch keine korrekte Abgrenzung der Brennstoffkosten zwischen den Jahren vorgenommen und eine Nachzahlung aus 2020 in 2021 mit abgerechnet. Das kannst du in der Belegeinsicht prüfen.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Also ich habe auch das Gefühl, dass 2020 nicht stimmt und 2021 korrekt ist. Auch wenn die Nachzahlung schmerzhaft ist.

    Wir sind ausgezogen und ich will jetzt auch keine schlafenden Hunde wecken, nicht dass ich für 2020 noch nachzahlen muss...

    Von einem Zählerwechsel weiß ich nichts.

  • Die Abrechnung für 2020 kann nicht mehr zum Nachteil des Mieters verändert werden, da brauchst du dir keine Sorgen machen. Die Belegeinsicht für 2021 steht dir zu. Es sieht ja grundsätzlich seltsam aus, dass 2021 plötzlich doppelt so viel eingekauft wurde, aber die erfassten Verbräuche nahezu gleich sind. Diese Frage muss sich der Vermieter schon gefallen lassen, ich denke, da seid ihr nicht die einzigen, die hier nachfragen.

  • Super, vielen Dank.

    Kann die Abrechnung 2020 nicht mehr zum Nachteil geändert werden, wenn wir diese auch jetzt erst (mit Auszug anfang März 2022) erhalten haben?

  • Dir bleibt nur das Recht auf Belegeinsicht, um die dir Gasrechnungen anzuschauen, ob es da vielleicht Ungereimtheiten gibt. Eventuell ist der Abrechnungszeitraum des Gasversorgers ein anderer und der Vermieter hat das nicht richtig umgerechnet.

    Die Frist um Einwände gegen die Abrechnung geltend zu machen ist 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Danach muss der Vermieter Beanstandungen nicht mehr berücksichtigen.

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