Heizungswartung von 2020 in Abrechnung von 2021

  • Hallo zusammen,

    in meiner mir vergangene Woche zugestellten Nebenkostenabrechnung für 2021 befindet sich die doppelte Summe für die Heizungswartung.

    Auf Nachfrage bei der Verwaltung erhielt ich folgenden Hinweis:

    Zitat

    Heizungswartung: die Wartung für das Jahr 2020 fand im Dezember 2020 statt, die Rechnung wurde allerdings erst im Januar 2021 gestellt. Aus diesem Grund sind für 2020 keine Kosten für Heizungswartung mit Ihnen abgerechnet worden, in 2021 jedoch dann beide Wartungen, was den hohen Betrag erklärt.

    Die beiden Rechnungen liegen mir als Kopie vor. Der Leistungszeitraum der Rechnung vom Anfang Januar 2021 ist mit Dezember 2020 ausgewiesen.

    Die Nebenkostenabrechnung für 2020 wurde am 19.02.2021 ausgestellt. Demnach über einen Monat nach Rechnungsstellung der Firma welche die Wartung ausgeführt hat.

    Vermutlich wurde hier versäumt die Rechnung zu buchen.

    Ich hab jetzt einigen Stunden im Internet gelesen, bin mir aber noch unsicherer als vorher, ob es rechtens ist, dass mir in der Nebenkostenabrechnung für 2021 Leistungen aus 2020 abgezogen werden (Verjährt?).

    Vielleicht hat ja hier jemand eine Idee oder einen Hinweis für mich.

    Viele Grüße

    Leopold

    PS: Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr.

  • Mit Ausnahme der Kosten für den Brennstoff darf der Vermieter nach dem Abflussprinzip rechnen, also die Kosten in dem Jahr ansetzen, wann er die Rechnung bezahlt hat. Deshalb ist das so in Ordnung.