Vermieter fotografiert unsere Terrasse

  • Hallo, liebe Foristen,

    heute rief mein Vermieter an um sich über unsere Kübelpflanzen auf der Terrasse zu beschweren. Die sind über den Winter im überdachten Teil der Terrasse. Seiner Meinung nach steht die Terrasse seit dem unablässig unter Wasser durch das Gießwasser. Da wir die Pflanzen aber im Winter nur spärlich gießen, kommt unten nur wenig raus. Er begründete es damit, dass die Feuchtigkeit die Fliesen hochkommen lässt, was ich für absoluten Blödsinn halte.

    Nun zum eigentlichen Problem: Er hat mir mitgeteilt, dass er die Terrasse mit dem Wasser fotografiert hat. Frage: darf der das? hat jemand ähnliche Erfahrungen mit Bildern/Fotos von bewohntem Wohnraum gemacht? Würde mich sehr interessieren.

    Viele Grüße an alle! 8)

  • Es gab hier mal einen vergleichbaren Fall, in dem es um Fotos eines Balkons ging.

    Hier wurde geurteilt, dass Fotos vom öffentlich einsehbaren Balkon keine Besitzstörung und keine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes darstellt.

    Das dürfte bei einer Terrasse ähnlich sein.

    Aber: Wenn der Vermieter hierfür die Terrasse betreten hat, liegt ein Hausfriedensbruch vor, sofern die Terrasse ein fester Bestandteil des Mietvertrags ist und nicht zur (gemeinschaftlichen) Nutzung überlassen wurde.

    Zum Thema Wasser: Wie argumentiert der Vermieter, wenn die Terrasse durch ein paar Wochen Regen nass ist oder im Winter über Monate von einer Schneedecke überzogen ist?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.