Montage Einbauküche nach Wasserschaden

  • Hallo Zusammen,

    ich freue mich, wenn jemand mir Hinweise und Tipps zu folgendem Sachverhalt geben kann.

    Im Oktober 2021 tritt ein Wasserschaden in meiner gemieteten Wohnung in Küche und Badezimmer auf. Verursacht wird dies durch austretendes Leitungswasser in der leerstehenden Wohnung über mir.

    Der Wasseraustritt zieht sich durch das ganze Mehrfamilienhaus (3 Parteien), so dass alle Wohnungen mit Trocknungsgeräten getrocknet und danach die betroffenen Räume saniert werden müssen.

    Der Schadenssanierer und die Wohngebäudeversicherung haben den Schaden vor Ort begutachtet, der Vermieter wird per Vollmacht durch eine Hausverwaltung vertreten. Weder Vermieter noch Hausverwaltung haben den Schaden selbst vor Ort begutachtet.

    Die Trocknung und Sanierung zieht sich bis Januar 2022. Mietminderungen wurden vorgenommen, die allesamt noch strittig sind.

    Im Rahmen der Trocknung wurde auch meine Einbauküche abgebaut, extern eingelagert und nach mehrmaliger Aufforderung dann zwar nicht wieder aufgebaut, sondern lediglich in Einzelteilen Ende Januar 2022 in meine Wohnung gestellt.

    In den Gesprächen mit dem Schadenssanierer war immer die Rede davon, dass die Küche auch wieder aufgebaut wird. Das sieht die Hausverwaltung nun aber anders und erteilt dem Schadenssanierer nicht den Auftrag zur Montage und verweist auf die Mitwirkungspflicht des Mieters, wonach ich also aus deren Sicht zur Montage verpflichtet wäre. Die Hausverwaltung behauptet auch, ich hätte die Küche ja selbst demontiert. Die Demontage durch den Sanierer kann aber nachgewiesen werden.

    Seit Februar 2022 habe ich weiter eine Mietminderung vorgenommen, da die Montage der Einbauküche noch ausstand. Die Hausverwaltung/Vermieter fordert nun die Rückzahlung der Mietminderungsbeträge, will ansonsten rechtliche Schritte einleiten. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass die Montage durch die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt sein sollte, da diese ja auch dem Sanierer die Demontageleistung erstatten wird.

    Ich möchte es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, sollte ich aber mit meiner Ansicht richtig liegen, dass die Wohngebäudeversicherung im Normallfall die Montagekosten übernehmen muss, möchte ich auch ungern die Kosten für die Montage übernehmen. Eine Hausratversicherung meinerseits bestand zu dem Zeitpunkt übrigens nicht.

    Ich freue mich über Erfahrungen, wer sich nun um den Wiederaufbau der Einbauküche kümmern muss.

    Viele Grüße

    Marco78

  • Die Küche befindet sich in Eurem Eigentum? Da ist es verwunderlich, dass diese vorab überhaupt demontiert worden ist.

    Es kann sein, dass die Einlagerung einer Küche bei der Gebäudeversicherung als "Schutz- und Bewegungskosten" reguliert wird, aber hier erfolgt in der Regel eine Kostenteilung zwischen Gebäudeversicherung und deiner Hausratversicherung. Das aber auch nur, solange die Möbel innerhalb der Wohnung zwischengelagert werden.

    Bei einer Lagerung außerhalb der Wohnung trägt die Hausratversicherung diese Kosten.

    Da Du aber keine Hausratversicherung hast, sieht es da eher schlecht aus.

    Wenn Du jetzt nicht weiter weißt, dann kannst Du nur einen Fachanwalt dazu befragen. Rein vom Gefühl her würde ich aber tippen, dass Du für den Aufbau der Küche verantwortlich bist und ggfs. froh sein kannst, dass vorab eine Demontage und Einlagerung durch den Vermieter erfolgt ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    ja, die Küche befindet sich in meinem Eigentum. Der Wasserschaden war direkt hinter der Wand, an der die Küche montiert war. Die Küche musste also demontiert werden, damit der Sanierer die Löcher für die Trocknungsgeräte bohren konnte.

  • Gemäß §555a BGB besteht für den Mieter ausdrücklich nur eine Duldungspflicht, mehr nicht. Eine Mitwirkungspflicht wie von der Hausverwaltung behauptet existiert nicht. Frage die Hausverwaltung doch, auf welche Gesetzesgrundlage die Auskunft beruht. Man wird dir keine Antwort geben können.

    Oftmals ist es so, dass ein Mieter die Möbel gern selber ab- und aufbaut weil man so sicher stellen kann, dass alles wieder ordnungsgemäß vorhanden ist. Aber müssen tut man das genau genommen nicht, es ist Sache des Vermieters.

  • Hallo,

    vielen Dank für die bisherigen Antworten. Die Gespräche mit der Hausverwaltung sind bisher wenig konstruktiv gewesen. Es wird eigentlich immer nur gesagt, es werden nur die Kosten übernommen und die Mietminderungen akzeptiert, die die Wohngebäudeversicherung ersetzt.

    Da ich handwerklich nicht sonderlich geschickt bin und die Küche vorher fachmännisch eingebaut wurde, hätte ich schon erwartet, dass der ursprüngliche Zustand durch den Vermieter wieder hergestellt werden muss.

    Im Prinzip hätte ich die Küche auch vor Ende Februar gar nicht selbst aufbauen (lassen) können, da in der Küche die gefliesten Sockelleisten erneuert werden mussten, da der Sanierer diese entfernt hatte und die neuen erst Ende Februar angebracht hat. Andernfalls hätte ich die Küche ja für den Fliesenleger wieder demontieren müssen, damit dieser seine Arbeit machen kann.

  • Also steht die Küche aktuell noch in Einzelteilen herum und wartet aufgebaut zu werden?

    Auf die Versicherung allein kann sich die Hausverwaltung nicht berufen. In manchen Fällen zahlt die Versicherung nicht, obwohl ein Vermieter trotzdem zu etwas verpflichtet ist. Im Übrigen ist unklar, warum die Versicherung dafür nicht aufkommen sollte, denn normalerweise tun sie es bei einem Wasserschaden. Das könnte man also mal hinterfragen.

  • Hallo,

    genau, die Küche steht in Einzelteilen in meiner Wohnung bzw. mittlerweile zum Teil auch in meinem Keller, da die Einzelteile sonst einfach zu viel Platz in meiner Wohnung wegnehmen.

    Die Wohngebäudeversicherung versucht natürlich den Schaden möglichst gering zu halten. Beim Vor-Ort-Termin wurde zwar seitens der Wohngebäudeversicherung gesagt, dass es sich um einen Versicherungsfall handelt, aber es wurden auch nicht alle Leistungen beauftragt, die der Sanierer vorgeschlagen hat. Der Sanierer wollte zum Beispiel für die Trocknung die Fliesen in Küche und Bad entfernen und dann neu fliesen, dies wurde aber seitens Vermieter/Versicherer abgelehnt, so wie mir der Sanierer erzählt hat.

    Weder Hausverwaltung noch Wohngebäudeversicherung werden mir zu den Details eine Auskunft geben. Und letztendlich fehlt mir natürlich auch das Fachwissen, um das alles richtig einzuschätzen.

  • Nehmen wir mal an, ein Anwalt würde dir auf Nachfrage bestätigen, dass der Vermieter in der Pflicht ist, sich um den Wiederaufbau zu kümmern (es scheint sehr so zu sein, aber ich darf das nicht beurteilen). Dann könntest du von dem Recht der Ersatzvornahme Gebrauch machen. Das bedeutet, du kündigst dem Vermieter an, selbst eine Firma zu beauftragen und die Kosten mit der Miete zu verrechnen, falls er diese nicht übernimmt. Die Mietminderung ist zwar dein Recht, aber davon ist die Küche ja noch lange nicht wieder aufgebaut.