Hallo Zusammen,
ich freue mich, wenn jemand mir Hinweise und Tipps zu folgendem Sachverhalt geben kann.
Im Oktober 2021 tritt ein Wasserschaden in meiner gemieteten Wohnung in Küche und Badezimmer auf. Verursacht wird dies durch austretendes Leitungswasser in der leerstehenden Wohnung über mir.
Der Wasseraustritt zieht sich durch das ganze Mehrfamilienhaus (3 Parteien), so dass alle Wohnungen mit Trocknungsgeräten getrocknet und danach die betroffenen Räume saniert werden müssen.
Der Schadenssanierer und die Wohngebäudeversicherung haben den Schaden vor Ort begutachtet, der Vermieter wird per Vollmacht durch eine Hausverwaltung vertreten. Weder Vermieter noch Hausverwaltung haben den Schaden selbst vor Ort begutachtet.
Die Trocknung und Sanierung zieht sich bis Januar 2022. Mietminderungen wurden vorgenommen, die allesamt noch strittig sind.
Im Rahmen der Trocknung wurde auch meine Einbauküche abgebaut, extern eingelagert und nach mehrmaliger Aufforderung dann zwar nicht wieder aufgebaut, sondern lediglich in Einzelteilen Ende Januar 2022 in meine Wohnung gestellt.
In den Gesprächen mit dem Schadenssanierer war immer die Rede davon, dass die Küche auch wieder aufgebaut wird. Das sieht die Hausverwaltung nun aber anders und erteilt dem Schadenssanierer nicht den Auftrag zur Montage und verweist auf die Mitwirkungspflicht des Mieters, wonach ich also aus deren Sicht zur Montage verpflichtet wäre. Die Hausverwaltung behauptet auch, ich hätte die Küche ja selbst demontiert. Die Demontage durch den Sanierer kann aber nachgewiesen werden.
Seit Februar 2022 habe ich weiter eine Mietminderung vorgenommen, da die Montage der Einbauküche noch ausstand. Die Hausverwaltung/Vermieter fordert nun die Rückzahlung der Mietminderungsbeträge, will ansonsten rechtliche Schritte einleiten. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass die Montage durch die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt sein sollte, da diese ja auch dem Sanierer die Demontageleistung erstatten wird.
Ich möchte es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, sollte ich aber mit meiner Ansicht richtig liegen, dass die Wohngebäudeversicherung im Normallfall die Montagekosten übernehmen muss, möchte ich auch ungern die Kosten für die Montage übernehmen. Eine Hausratversicherung meinerseits bestand zu dem Zeitpunkt übrigens nicht.
Ich freue mich über Erfahrungen, wer sich nun um den Wiederaufbau der Einbauküche kümmern muss.
Viele Grüße
Marco78