Wundersame Vermehrung von Mietraum

  • Eine bulgarische Familie in meiner Nachbarschaft wohnt im Dachschrägen-Obergeschoss eines Altbaus auf dem Dorf.

    Der Vorbesitzer ist verstorben, die Erben haben das Haus verkauft.

    Der neue Besitzer hat nun einen neuen Mietvertrag vorgelegt.

    Darin ist die Mietfläche, die im alten Mietvertrag auf 47 m² festgelegt war, auf 87 m² erhöht und damit der

    Mietpreis fast verdoppelt worden.
    Logisch hat er nicht unterschrieben.
    Wie ist dieser Versuch zu werten?

    Schönen Tag
    Frieder

  • Zumindest als nicht besonders weit gedacht. Denn nachher könnte man als Mieter Mietminderung geltend machen wegen der der versprochenen, aber nicht vorhandenen Fläche, und dann landet man doch wieder bei der vorherigen Miete. Den Versuch sollte man also nicht ernst nehmen. Einfach nicht unterschreiben und die Sache sollte sich erledigt haben.

  • Vermutlich sind in der Wohnung entsprechende Dachschrägen vorhanden, die der neue Vermieter nicht richtig zum Abzug gebracht hat. Ob das aber nun 40m² ausmachen, darf angezweifelt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.