Hallo,
die derzeitige Staffelmiete meiner Wohnung (Baujahr 2015) liegt mehr als 10% über der vergleichbaren Ortsmiete und wird im Sommer laut Mietvertrag automatisch weiter erhöht werden.
§ 556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird. Die §§ 556d und 556e sind nicht anzuwenden auf die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.
Da meine Wohnung zwar nach dem 1. Oktober 2014 erstmalig genutzt wurde, ich aber bereits der dritte Mieter und kein Erstmieter bin, interpretiere ich es so, dass in meinem Fall keine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Seht ihr das genau so?
Falls ja, wie gehe ich am besten weiter vor? Genügt eine eher formlose Email mit den Daten vom Mietspiegel und einer Aufforderung zur Einhaltung der Mietpreisbremse, oder muss diese Auffordung bestimmten Anforderungen genügen?
Würde mich über euren Rat freuen.