Wie lange können Nebenkosten rückwirkend geltend gemacht werden

  • Moin Zusammen,

    Folgendes Problem,

    Ich habe einen Anruf eines ehemaligen Vermieters bekommen, der eine Nachforderung von Nebenkosten aus 2016/17 hat. Die Wohnung wurde fristgemäß zum Ende Februar 2017 gekündigt und alle Nebenkosten berechnet und bezahlt.

    Nun ruft der damalige Vermieter an und sagt, das die Stadt rückwirkend für 5 Jahre die Grundsteuer deutlich erhöht hat und damit auch für die damals gemietete Wohnung die Kosten in Höhe von 150€ auch anteilig nochmal zu bezahlen wären.

    Kann das Wirklich sein?

    Mein Kenntnisstand war immer, dass man Nebenkosten maximal bis zum Ende des darauffolgenden Jahres nachfordern kann.

    Wie ist hier die Lage zu beurteilen?

    Natürlich werde ich zahlen wenn das rechtmäßig ist aber wenn nicht, dann eben nicht.

    Danke schon jetzt für sachliche Antworten

  • Grundsätzlich muss der Vermieter bis spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraum abgerechnet haben.

    Es gibt aber auch Ausnahmen und zwar dann, wenn der Vermieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat. Siehe § 556 (3) BGB.

    Solche rückwirkenden Erhöhungen durch die Gemeinde können ein solcher Grund sein.

    Zu Beachten ist hier nur die Verjährungsfrist. Wie ist hier der Abrechnungsperiode?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.