Mietvertrag nicht unterschrieben, trotzdem mündlicher Vertrag zustandegekommen?

  • Folgende Situation:
    Ich bin auf Wohnungssuche und habe eine hübsche Wohnung angesehn, diese wurde mir durch einen Makler den der Vermieter engagiert hatte gezeigt.Ich habe die Selbstauskunft ausgefüllt und heute Bescheid bekommen, dass der Mietvertrag zu mir unterwegs wäre. Da ich aber dringend Suche habe ich in der Zwischenzeit auch noch einige andre Wohnungen angesehn wovon mir eine wesentlich mehr zugesagt hat als wohnung 1, bei dieser erfahre ich Ende der WOche, ob ich sie denn bekäme oder nicht.
    Wenn ich den Mietvertrag von WOhnung 1 nicht unterschreibe, ist dann trotzdem schon ein Vertrag zustande gekommen?Ich hatte nie Kontakt zum Vermieter, nur zum Makler.
    Bin ich im Falle, dass ich WOhnung 2 bekomme, und bei 1 damit den Mietvertrag nicht unterschriebe zu irgendwelchen (Ersatz)Zahlungen an Makler und Vermiter verpflichtet, wenn ich dann abspringe?

    Ich hab schon versucht mich schlau zu lesen aber irgendwie sagt jeder was andres, der eine behauptet, es bestünde ein mündlicher vertrag, der nächste behauptet ich hab keine verpflichtungen außer denen zu sagen dass ich die wohnung doch ned nehm...Weiss hier vielleicht hier jemand was genaueres?

    LG

  • der eine behauptet, es bestünde ein mündlicher vertrag, der nächste behauptet ich hab keine verpflichtungen außer denen zu sagen dass ich die wohnung doch ned nehm...Weiss hier vielleicht hier jemand was genaueres?LG


    Genaueres wissen die Gerichte, und deren Entscheidungen diesbzgl. sind nicht vorhersehbar.
    Übrigens handelt es sich hier eigentlich nicht um Mietrecht, sondern eher um allg. Vertragsrecht. Mietrecht erst dann, wenn ein MV existiert, egal, ob mündlich oder schriftlich.

  • Ein mündlicher Mietvertrag kann nur zwischen Mietern und Vermietern geschlossen werden.
    Das Angebot eines Maklers ist und bleibt immer ein Angebot.
    Dann könnte am Ende jeder Makler jeden Interessenten ein Angebot zuschicken.

  • Solange der Ihnen durch den 'Makler' vermittelte oder auch übersandte Vertrag nicht unterzeichnet wurde, bzw. solange Ihnen keine Objektschlüssel ausgehändigt wurden, ist auch kein Mietverhältnis zustande gekommen.

  • Hallo kjbskbbla,
    mit den Mietvertrag ist es wie mit jeden anderen Vertrag. Ein Vertrag kommt durch zwei uebereinstimmende Willenserklaerung zustande. Da Ihr Mietvertrag zu Ihnen "unterwegs" ist, kann damit gerechnet werden, dass Ihnen die Mietbedingungen event. durch den Makler "angetragen" wurden.

    Eine nicht ganz einfache Sache, da auch der Makler bestimmt auch sehr stark daran interessiert ist, das der Mietvertrag "besteht".
    Vielleicht sollten Sie mit diesen "Problem" einen Rechtsanwalt fragen, denn es schwer vorstellbar das der Vermieter und der Makler das so "dulden" werden oder einfach Vermieter und Makler darueber informieren das Sie sich anders entschieden haben und gemeinsam eine Loesung suchen sollten.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi