Folgende Situation:
Ich bin auf Wohnungssuche und habe eine hübsche Wohnung angesehn, diese wurde mir durch einen Makler den der Vermieter engagiert hatte gezeigt.Ich habe die Selbstauskunft ausgefüllt und heute Bescheid bekommen, dass der Mietvertrag zu mir unterwegs wäre. Da ich aber dringend Suche habe ich in der Zwischenzeit auch noch einige andre Wohnungen angesehn wovon mir eine wesentlich mehr zugesagt hat als wohnung 1, bei dieser erfahre ich Ende der WOche, ob ich sie denn bekäme oder nicht.
Wenn ich den Mietvertrag von WOhnung 1 nicht unterschreibe, ist dann trotzdem schon ein Vertrag zustande gekommen?Ich hatte nie Kontakt zum Vermieter, nur zum Makler.
Bin ich im Falle, dass ich WOhnung 2 bekomme, und bei 1 damit den Mietvertrag nicht unterschriebe zu irgendwelchen (Ersatz)Zahlungen an Makler und Vermiter verpflichtet, wenn ich dann abspringe?
Ich hab schon versucht mich schlau zu lesen aber irgendwie sagt jeder was andres, der eine behauptet, es bestünde ein mündlicher vertrag, der nächste behauptet ich hab keine verpflichtungen außer denen zu sagen dass ich die wohnung doch ned nehm...Weiss hier vielleicht hier jemand was genaueres?
LG