Gastherme Wartungspauschale und Wartung - zu hohe Kosten für die Gasthermenwartung

  • Hallo,

    ich habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen und darin steht, ich solle 320€ für die Gasthermenwartung bezahlen. Es handelt sich um eine relativ neue (ca. 1.5 Jahre alt) Gastherme (Etagenheizung). Die Wartung dauerte ca. 10 Minuten. Der Techniker hat ein Meßgerät angeschlossen und gesagt, es sei alles in Ordnung, die Werte seien bestens und ist dann wieder gefahren.

    Es war die erste Wartung dieser Anlage. Die anderen Mieter in dem Haus (insg. 4 Parteien) haben den gleichen Wartungspreis bekommen. Dadurch soll ich jetzt außerdem 35,-€/mntl. höheren Nebenkostenabschlag bezahlen. Hier stimmt doch was nicht?

    Ich habe gelesen der Preis liege in der Regel zwischen 100,- und 200,-€ und die Wartung würde 1-2 Std. dauern. Bei zwei Stunden Zeitaufwand hätte ich für 200,-€ ja noch Verständnis. Aber 320,-€ für 10 Minuten Arbeit? Fahrtkosten mal außer Acht gelassen, er hat ja mit einer Fahrt das ganze Haus abgearbeitet.

  • In so einem Fall muss man sich zuerst die Original Rechnung des Technikers vom Vermieter zeigen lassen um zu sehen, was genau da abgerechnet wurde und ob der Betrag übereinstimmt. Erst dann kann man weiter sehen. Bei Unklarheiten auf der Rechnung lass dir eine Kopie mitgeben ode fotografiere die Rechnung, um sie später jemandem (zb. Anwalt) zeigen zu können.

  • Hallo,

    danke für die Antwort. Ich habe damals leider keinen Wartungsbeleg ausgehändigt bekommen. Am liebsten würde ich mir direkt von der Heizungsfirma die Rechnung zeigen lassen, das wird aber aus datenschutzrechtlichen Gründen wohl eher schwierig sein. Man kann heutzutage ja leider mit Photoshop in 10 Minuten jedes Dokument so bearbeiten wie man es gerne hätte.

  • Die Firma muss dir die Rechnung auch nicht zeigen, der Vermieter aber. Du hast das Recht, die Rechnung im Original einsehen zu dürfen. Frage den Vermieter nach einem Termin. Wenn er die Belegeinsicht verweigert, kannst du auch die Nachzahlung verweigern. Ohne der Belegeinsicht kommst du nicht weiter und musst an Ende dann die Zahlung leisten.

  • Ok, danke. Ich werde das dann mit den anderen Mietern koordinieren, wir sitzen da alle im gleichen Boot.

    Der Tip mit der Originaleinsicht ist gut.

    Ich vermute, es wurde ein Wartungsvertrag abgeschlossen, der noch andere Serviceleistungen enthält, die nicht umlegbar sind. Das wäre zumindest ein denkbares Szenario. Aber das wird sich zeigen.

  • Hallo,

    Ich habe vor kurzem meine Nebenkostenabrechnung bekommen und der Vermieter möchte für die Gasthermenwartung 320,-€ Nachzahlung. Dies ist ein neuer Posten, der das erste Mal auf der Nebenkostenabrechnung erschienen ist. Ich hatte zu dem Thema schon zwei Threads eröffnet.

    Jetzt habe ich eine Kopie der Rechnung der Heizungsfirma bekommen. Die eigentliche Wartung lag bei ca 103,-€ + Mwst.. Daran wäre wohl nichts ausszusetzen.

    Aber zusätzlich kommen noch mal 150,-€ Wartungspauschale (laut Vertrag) hinzu. Ich bin Baff.

    Der Vermieter schließt einen Wartungsvertrag ab, der pauschal schon mal 600,-€ kostet (geeilt durch 4 Parteien) + Wartung. <X;(

    Jetzt die alles entscheidende Frage :?: Das kann doch nicht erlaubt sein, daß der Vermieter sowas umlegen kann oder ? Ich bitte diesmal um eine positive Antwort und wenn möglich nicht "Doch, der darf das"

    Verschoben, Thema kann weitergeführt werden

  • Da wirst du nochmal genauer nachfragen müssen, entweder bei der Firma oder beim Vermieter. Eventuell lässt du dir den Wartungsvertrag zeigen. Denn es ist widersprüchlich, wenn die Wartung separat berechnet wird, obwohl es einen Wartungsvertrag gibt, in dem diese Leistungen bereits inklusive sein sollten. Beim Wartungsvertrag dürfen außerdem keine Reparaturen enthalten sein bzw. diese müssen für der Umlage heraus gerechnet werden.

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