Permanente Lärmbelästigung - Vermieter untätig

  • Hallo Forumgemeinde,


    ich muss mich seit letztem November mit einer komplett rücksichtslosen Mietmieterin herumärgern.

    Die "Dame" ist über mir einzogen und dreht jeden Tag (oft über mehrere Stunden lang) und oft auch

    nach 22 Uhr ihre Musik dermaßen laut auf, dass meine Gesundheit darunter leidet. Als ich deshalb

    das Gespräch gesucht habe, hat sie sich komplett uneinsichtig gezeigt und ist sogar noch frech geworden.

    Daraufhin habe ich mich an meinen Vermieter gewandt. Dieser hat mich dazu aufgefordert ein Lärmprotokoll

    mit Unterschriften von Zeugen zu erstellen und vorzulegen. Dem bin ich auch nachgekommen.

    Neben einem detaillierten Lärmprotokoll (Zeitraum: 6 Wochen) inklusive 2 Zeugenunterschriften

    durch Besucher von mir, habe ich auch ein Dutzend Videoaufnahmen beigefügt, die die extreme Lautstärke

    und deren Quelle (Gang durch den Hausflur bis zur der Tür der Verursacherin) ganz klar belegen.

    Daraufhin habe ich erstmal überhaupt keine Reaktion erhalten. Als ich nach mehreren Wochen

    angefragt habe, warum ich keine Anwort erhalte und darauf hingewiesen habe, dass sich an der Situation

    nichts verbessert hat, bekam ich ein (meiner Meinung nach extrem unverschämtes) Anwortschreiben

    per Post. Dieses habe ich angehängt. Ich bin der Einzige im Haus, der das Pech hat direkt unter dieser

    Person zu wohnen. Die anderen Mieter werden dadurch dementsprechend auch nicht oder nur geringfügig

    beeinträchtigt und haben natürlich kein Interesse daran, da mit reingezogen zu werden. Hat jemand vielleicht

    einen Rat und/oder Ähnliches erlebt?


    MfG

    Mr. Pigeon

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 () aus folgendem Grund: Anhang wegen Benennung Vermieter gelöscht

  • Grundsätzlich hat der Vermieter tatsächlich erst mal wenig handhabe gegen solche Störungen. Das mit dem Lärmprotokoll war schon richtig, richtig ist aber offenbar auch, das es am Ende dennoch Aussage gegen Aussage steht, wenn andere Nachbarn das nicht bestätigen.

    Ich würde mal dazu raten, wenn die Störungen in der Tat massiv, wiederholt und innerhalb der Ruhezeiten stattfinden die Polizei zu informieren. Das hat zum einen einfach mehr Nachdruck und zum anderen auch mehr Aussagekraft vor Gericht, als deine Behauptungen.

    Du musst dir auch Bewusst machen das die wenigstens Vermieter, aus guten Gründen, eine Interesse daran haben sich in Streitigkeiten der Mieter einzumischen. Schon deshalb weil in der Tat am Ende meistens schlicht die juristische Handhabe fehlt, oder ein Nachweis für das ein oder andere schwer bis unmöglich zu erbringen ist.

  • Wenn sich die anderen Mieter verweigern, bzw. das nicht mitbekommen (der direkte Nachbar müsste das eigentlich hören), wird es schwierig.


    Letztendlich hast Du aber die Option, bei den Störungen die Polizei zu rufen. Wenn diese eine Störung feststellen, wird das dort auch protokolliert und hat vor Gericht Beweiskraft.


    Das Antwortschreiben ist übrigens gar nicht unverschämt, sondern entspricht der Wahrheit. Wenn hier Aussage gegen Aussage steht, wird niemand ein Prozessrisiko eingehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Erstmal Danke für eure Antworten! Also ich wohne wie gesagt in

    der Wohnung unter der Dame. Die Wohnung auf ihrer Etage direkt

    neben ihr ist unbewohnt. Dementsprechend bin ich der Einzige,

    der den Lärm derart abbekommt. Bei der Extremen Lautstärke ist

    die Musik zwar bis in den Hausflur zu hören, aber das stört (scheinbar)

    niemanden.


    Es wurden aber auch gar keine Nachbarn zu der Sache befragt. Das

    "Aussage gegen Aussage" bezieht sich auf Sie und mich. Ich habe

    aber doch sowohl Unterschriften von Zeugen vorgelegt (von anderen

    Mietern war auch im Vorfeld seitens der Vermieter nie die Rede).


    Als auch "Beweisvideos" bei deren Begutachtung man zweifelsfrei

    erkennen kann, dass die Lärmbelästigung real ist. Diese wurden

    einfach komplett ignoriert. Deswegen betrachte ich die Antwort

    auch als unverschämt. Dass sich der Vermieter grundsätzlich neutral

    verhält und sein primäres Interesse ist, möglichst wenig Leerstand

    zu verzeichnen, ist mir natürlich klar.


    Mich aber erst dazu aufzufordern ein Lärmprotokoll zu erstellen, nur

    um dieses dann genau wie die Videoaufnahmen zu ignorieren, kann

    ich so gar nicht nachvollziehen. Ich dachte vielleicht hat ja jemand

    mal ähnliche Erfahrungen gemacht.


    PS: Die Polizei habe ich auch schon gerufen. Einmal hat man mich

    mit "Für soetwas können wir niemanden mehr schicken. Wenden

    Sie sich am besten an den Vermieter" abgewimmelt.


    Das Zweite Mal hat man mir gesagt, man würde jemanden schicken,

    aber es ist einfach niemand erschienen. Danach habe ich weitere

    Versuche unterlassen.


    Bitte keine Vollzitate, gelöscht.

  • Als auch "Beweisvideos" bei deren Begutachtung man zweifelsfrei

    erkennen kann, dass die Lärmbelästigung real ist.

    Ist hieraus auch zweifelsfrei erkennbar, wo dieses Video aufgenommen wurde? Das kann ja irgendwo aufgenommen worden sein.

    Es wurden aber auch gar keine Nachbarn zu der Sache befragt. Das

    "Aussage gegen Aussage" bezieht sich auf Sie und mich.

    Naja, die Mieter sind ja verantwortlich, so ein Protokoll auszufüllen. Der Mieter muss tatsächlich nicht bei den Nachbarn nachfragen. Er braucht etwas schriftliches und das auch unaufgefordert.


    Sonst heißt es dann vor Gericht: Der Vermieter wollte, dass wir das aufschreiben.

    Sprich dich einfach nochmal mit den Nachbarn ab. Die sollen dein Protokoll unterschreiben

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es wurden aber auch gar keine Nachbarn zu der Sache befragt.

    Der Vermieter ist auch kein Ermittler. Wenn es Beschwerden gibt sollte das schon von den Leuten die sich belästigt fühlen vorgebracht werden.

    Und wenn sich ausser dir niemand beschwert, wird es halt schwer.


    Das

    "Aussage gegen Aussage" bezieht sich auf Sie und mich.

    Das ist aber doch bislang auch richtig, oder?


    Ich habe

    aber doch sowohl Unterschriften von Zeugen vorgelegt (von anderen

    Mietern war auch im Vorfeld seitens der Vermieter nie die Rede).

    Das Zeugen natürlich am besten diejenigen sein sollten die das auch betrifft, also sprich die Mieter im Haus und nicht die Schwiegermutter der Tante zweiten grades aus Amerika, ist doch wohl eigentlich eine Selbstverständlichkeit?

    Zusätzlich Bekannte anzuführen ist sicher nicht verkehrt, aber die werden ja wohl kaum genau über Art und Umfang der Belästigung Auskunft geben können, wenn Sie dort nicht wohnen, insofern taugen Sie als Beleg für das eine oder das andere eben eher nicht so gut.


    Als auch "Beweisvideos" bei deren Begutachtung man zweifelsfrei

    erkennen kann, dass die Lärmbelästigung real ist. Diese wurden

    einfach komplett ignoriert.

    Die Zulassung von Beweisvideos bei einem Nachbarschaftsstreit sind meines wissen vom Einzelfall abhängig. Meiner Einschätzung nach dürfte kaum ein Richter Videos wegen einer Lärmbelästigung zulassen, zumal bislang ja erst mal tatsächlich nur Aussage gegen Aussage steht.


    Ja, das ist nicht ganz unüblich. Andererseits kann man eben auch argumentieren, das der Leidensdruck dann offenbar nicht so besonderes groß gewesen sein kann.......... aus der Perspektive eines neutralen Beobachters.

    Nur wenn die Lärmbelästigung nach wie vor massiv ist, wird dir nichts anderes übrig bleiben das immer wieder der Polizei zu melden, bis sie reagiert.

    Mal davon abgesehen das die Polizei sowieso die einzige Instanz ist, die kurzfristig für Ruhe sorgen kann. Das kann dein Vermieter auch nicht.

    Der hat maximal das Mittel der Abmahnung, die es aber gilt beweisbar und gerichtsfest vorzubringen.

    Um das mal zusammen zu fassen, die Mieterschutzgesetze gelten eben auch für laute und evtl. unangenehme Menschen......