Hallo,
ich habe gelesen, daß wenn neue Nebenkosten eingeführt werden, diese vom Vermieter vorher einseitig angekündigt werden müssen. Ist das so?
In meinem Fall habe ich das erste mal auf meiner Nebenkostenabrechnung, Gasthermenwartung stehen. Es ist eine neue Gastherme, die vor ca. 1,5 Jahren eingebaut worden ist.
Vorher war zwar auch eine Gastherme eingebaut, diese wurde aber nie gewartet und deshalb fielen auch keine Wartungskosten an. Eine expliziter Wartungsposten steht nicht Mietvertrag.
Es stehen im Mietvertrag nur allgemeine Klauseln, daß wenn neue Nebenkosten entstehen, diese umgelegt werden können usw.
Aber wie sieht es mit der Ankündigung dessen aus, kann ein Vermieter einfach so neue Nebenkosten einführen ohne dies vorher anzukündigen und dann die Mieter praktisch mit der kommenden Nebenkostenabrechnung ins offene Messer laufen lassen ?
Und welche Möglichkeiten hat man, wenn das eben nicht passiert ist, also keine Ankündigung, kann ich dann unter Berufung dessen,daß keine Ankündigung erfolgte, die Zahlung der neuen Nebenkosten verweigern?