Vermieter akzeptiert Kündigung nicht

  • Hallo,

    mein Freund und ich haben unsere Wohnung zum 31.07.22 gekündigt (gesetzliche Kündigungsfrist). Wir sind am 01.03.2021 eingezogen. Im Mietvertrag wurde eine Staffelmiete vereinbart (erstmals ab 2024 und dann alle 3 Jahre) und der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Es wurde kein expliziter Kündigungsverzicht o.ä. vereinbart. Unser Vermieter möchte die Kündigung nicht akzeptieren, da seiner Meinung nach eine früheste Kündigung zum 31.01.25 möglich ist (4 Jahre nach Unterschriftsdatum).

    Nach meinen Recherchen hat das keine Grundlage und die Kündigung zum 31.07.22 ist rechtlich in Ordnung.

    Seht ihr das genauso? Wie soll ich weiter verfahren (erst nochmal einen Brief an den Vermieter oder gleich zum Anwalt)?

    Vielen Dank für eine Antwort.

  • Ohne Kündigungsverzicht gilt die gesetzliche Frist, daher ist das in Ordnung.

    Es ist völlig egal, ob der Vermieter die Kündigung "akzeptiert", dass muss er nämlich nicht. Die Kündigung ist einseitig und braucht keiner Zustimmung. Zum Kündigungstermin ausziehen, die Übergabe anbieten und dann sieht man weiter. Natürlich die Mietzahlung einstellen und eventuelle Lastschriften widersprechen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Steht doch unter 4. wenn der Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen ist, kann nach 4 Jahren gekündigt werden.

    Bei euch ist aber laut deiner Aussage auf unbestimmte Zeit abgeschlossen also gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und nicht erst nach 4 Jahren.

  • Danke für die Antworten.

    Ich habe zwischenzeitlich über ein Online-Portal einen Rat eines Anwalts eingeholt. Er meinte, dass der Punkt 15.4 trotz der unbestimmten Zeit gilt. Aber ich weiß nicht, wie genau er sich die Dokumente angeschaut hat..

  • Das können wir auch nicht beantworten, wa sich der Anwalt gedacht hat. Ich kann in dem Absatz auch keinen Kündigungsverzicht erkennen, sondern lediglich eine Option für den Mieter, nach 4 Jahren zu kündigen, sofern der Vertrag ursprünglich auf eine längere Zeit als 4 Jahre vereinbart wäre.

    Ein richtiger Kündigungsverzicht darf außerdem den Mieter nicht benachteiligen. Das bedeutet, der Kündigungsverzicht muss auch für den Vermieter gelten, nicht nur für den Mieter. Das passt hier also hinten und vorne nicht zusammen.