Indexmiete - Berechnung bei ausgesetzter voriger Mieterhöhung

  • Moin zusammen,

    bei einem Eigentümerwechsel im 2017 wurde eine Mieterhöhung vereinbart , die jedoch erst nach Behebung von Mängeln (Feuchtigkeitsproblem im Keller) zum tragen kommen sollte.
    Die Mängel wurden behoben und die vereinbarte Erhöhung wurde von uns zum 1. Januar 2021 erstmals bezahlt .

    Wir haben in unserem Mietvertrag eine Verbraucherpreisindexklausel (Einzug war 2014).
    Der Vermieter hat uns nun angeschrieben und möchte auf Grundlage dieser Klausel die Miete zum 01.07.2022 erhöhen.

    Ist für die Indexberechnung nun der Termin der letzten Mieterhöhung , von uns erstmals gezahlt ( Januar 2021 - 106,3)

    oder das Datum der Mieterhöhung (Ankündigung ?), welche gleich ausgesetzt wurde ( April 2017 - 101,8) entscheidend ?:/

    Über Rückinfo hierzu würde wir uns sehr freuen.:)

    Das Nord-Team

  • War diese Mieterhöhung in 2017 eine Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex oder davon losgelöst eine einvernehmliche Erhöhung? Und rein Neugierde halber, falls das Zweite zutreffend ist, warum habt ihr dem zugestimmt?

  • Die Mieterhöhung in 2017 ging mit einer Zusage des Vermieters einher,

    das er für 10 Jahre auf Kündigung wegen Eigenbedarf verzichtet ( Sind da leider gebrannte Kinder..)

    Die Mieterhöhung hatte also nichts mit der Verbraucherpreisindex zu tun.

  • Als Ausgangsbasis muss der Index der letzten Index- Erhöhung genommen werden, oder falls es noch nie eine Index Erhöhung gab, dann den Index zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zeitpunkt der freiwilligen Erhöhung spielt also gar keine Rolle.