Das die Kosten der Gartenpflege lt. Nebenkostenverordnung umlagefähig sind ist mir bekannt.
Nur was enthält das?
In meinem Mietvertrag fand ich folgende Auszüge.
Der Mieter ist berechtigt und im Bedarfsfall verpflichtet, insbesondere folgende gemeinschaftliche Einrichtungen und Anlagen nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen.
Kosten der Gartenpflege:
Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschl. der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.
Die zu dem Haus gehörenden gärtnerischen Anlagen sind pfleglich zu behandeln.
Seit ca. 15 Jahren habe ich die Pflege von einem Teil des Gartens übernommen obwohl keine Aufteilung geregelt ist wer für was unter Umständen zuständig ist.
Die überwiegende arbeiten sind Rasenmähen und Hecke schneiden.
Kann mir jemand sagen ob ich das überhaupt machen muss bzw. wenn der Vermieter diese arbeiten durch einen Dienstleister durchführen lässt, umlagefähig sind?