Hallo Zusammen,
in meinem Mietvertrag Mieterhöhungsbereich 3B ist ein Eintrag
Die Indexmietanpassung wird befristet bis : [31.07.2023]. Danach gelten uneingschränkt die allgemeinen Mieterhöhungsregelungen
Bedeutet dies im Klartext, dass mein Vermieter die Indexmiete nur bis zu diesem Datum anpassen kann und danach dann die normalen Regelungen gelten, wie z.B. Mietpreisbremse und ortsübliche Vergleichsmiete?
Ich finde dazu überhaupt nichts im Netz.
Das Thema Befristung der Indexmiete taucht nirgends auf in den Artikeln zur Indexmiete.