Nebenkostenabrechnung nicht erhalten

  • Hallo zusammen!

    Ich warte immer noch auf die Nebenkosten von 2020,welche eigentlich Ende 2021vom Vermieter erhalten sollte.Der Vermieter wurde bereits im Feb.und März telefonisch kontaktiert, sowie schriftlich von mir aufgefordert die Nebenkostenabrechnung bis 20ten April 2022 zu schicken. Leider alles ohne Erfolg:-( Ich hatte die Jahre davor immer Guthaben und nun kommt keine Nebenkostenabrechnung mehr. Darf ich nun die Nebenkosten zurückhalten? Ich zahle 610€ kalt plus 100€ Betriebskosten.mfg

  • Das weiß ich nicht ob du darfst. Denn du hast nicht geschrieben, ob du den Zurückbehalt dem Vermieter vorher schon schriftlich angekündigt hast bei der Fristsetzung. Das ist aber erforderlich nach den Regelungen im Gesetz.

  • Danke für die Antwort. Ja das hatte ich den Vermieter schriftlich mitgeteilt mit der Fristsetzung zum 20ten April. Also dürfte ich die 100€ vorläufig einbehalten, bis eine Abrechnung kommt, richtig? Mfg

  • Das musst du für dich selbst entscheiden, was du darfst und solltest. Wir können nur die gesetzlichen Grundsätze besprechen, und diese habe ich dir beantwortet.

  • Rechnest du denn damit, dass du etwas zurückerhälst? Wenn du nachzahlen müsstest, hast du Glück. Soweit ich weiß, hat der Vermieter keinen Anspruch mehr darauf, wenn die Abrechnung nicht bis Ende des Folgejahres zugestellt wurde.

  • Hallo zusammen. Da ich von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung von 2020 noch nicht erhalten habe, ( welche eigentlich Ende 2021 eintreffen sollte) bin ich zu den Entschluss gekommen die Nebenkosten bis auf weiteres einzubehalten. Was mein gutes Recht ist! Der Vermieter wurde schriftlich darauf hingewiesen und bis dato ist leider immer noch keine Abrechnung gekommen. Frage: Wie lange darf ich die Nebenkosten zurückhalten? Bis die Abrechnung kommt oder gibt es da eine Zeitliche Begrenzung? Mittlerweile sind schon 4 Monate vergangen, wo ich den Vermieter darauf hingewiesen habe. Mfg

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