Betriebs- und Heizkostenvorrauszahlung Erhöhung aufgrund von Kostensteigerung

  • Hallo,

    Ich bewohne allein eine 70qm Wohnung seit 3 Jahren.

    Bei meinen letzten 3 Abrechnungen wurden mir im Schnitt immer 500€ zurückerstattet.

    Jetzt kam ein Brief meiner Vermietung das ich anstatt 140€ Nebenkosten nun 182€ Zahlen soll.

    Ich sehe hier einfach keine Grundlage die Nebenkosten zu erhöhen.

    Das schreiben habe ich mal als Anhang drangehängt.

    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen da ich sehr ungern mehr bezahlen möchte.

    Viele Grüße

  • Da steht doch "empfehlen" und es wird um Bestätigung gebeten. Wenn diese nicht folgt wird sich am Vertrag nichts ändern.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Da steht doch eindeutig, sie "empfehlen", ohne dass es eine Verpflichtung gibt. Die Brennstoffpreise haben sich nahezu verdreifacht im Vergleich zu vor Herbst 2021. Mit viel Glück sinken die Preise im Verlauf des Jahes noch etwas, aber ob oder wie weit? Die Nachzahlungen für 2022 werden horrend ausfallen, wenn keine Anpassung der Vorauszahlungen erfolgt. Es betrifft ja wie dort beschrieben auch nicht nur die Heizkosten, sondern genauso Allgemeinstrom und früher oder später auch die Dienstleistungen, die mit höheren Treibstoffkosten anders kalkulieren müssen (ggf. auch wegen höheren Lohnkosten wegen Mindestlohn usw.)

    Wenn bei dir der Anteil der Heizkosten besonders klein ist oder eine Verdreifachung mit den 500 € bisherigen Rückzahlungen gedeckt sind, musst du dieser Empfehlung ja nicht folgen und bei Lastschriftmandat das dem Vermieter auch entsprechend mitteilen. Ich gehe davon aus, dass der Text ein Standardschreiben ist, das an alle Mieter rausgegangen ist und nur die Zahlen geändert wurden und deine hohen Rückzahlungen nicht berücksichtigt wurden.

  • Aber vom Prinzip her wäre auch eine Forderung, die Vorauszahlungen zu erhöhen möglich, soweit ich weiß. Denn es sind ja im letzten Zeitraum nachgewiesene Kosten entstanden, die durch die Vorauszahlungen nicht mehr abgedeckt sind. Deshalb gibt es ja die Nachzahlung. Dadurch hat der Vermieter die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zu erhöhen.

    Aber dadurch, dass es "nur" eine Empfehlung ist, ist es natürlich nicht bindend. Aber du solltest dir überlegen, ob du dem nicht folgen solltest. Durch die gestiegenen Kosten für Gas und auch alles andere kannst du wohl davon ausgehen, dass die Nachzahlung beim nächsten Mal noch höher sein wird.

  • Dadurch hat der Vermieter die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zu erhöhen.

    Aus welchem Gesetz ergibt sich deine Meinung? Das solltest du dazu schreiben, denn immer wenn jemand einen Anspruch hat, lässt sich das mit einem Gesetz begründen.

    Denn es sind ja im letzten Zeitraum nachgewiesene Kosten entstanden

    Davon ist in der Beschreibung keine Rede. Bitte beschränke dich auf die Informationen, die gegeben sind.

  • Aus welchem Gesetz ergibt sich deine Meinung? Das solltest du dazu schreiben, denn immer wenn jemand einen Anspruch hat, lässt sich das mit einem Gesetz begründen.

    Ich kenne dazu z.B. § 560 BGB

    Weiß nicht, ob es noch weitere gibt


    Davon ist in der Beschreibung keine Rede. Bitte beschränke dich auf die Informationen, die gegeben sind.

    Sorry, da habe ich den Text falsch interpretiert. Hatte das erstmal so verstanden, dass 182€ nachzuzahlen sind. Aber die 182€ sind ja die neuen Vorauszahlungen. Aber wenn eine Nachzahlung fällig wäre, wäre dadurch eine Begründung für eine Erhöhung gegeben?

  • Aber wenn eine Nachzahlung fällig wäre, wäre dadurch eine Begründung für eine Erhöhung gegeben?

    Ja, wenn es eine Abrechnung gegeben hätte, auf deren Basis man die Vorauszahlungen anpasst, kein Problem. Aber die gab es hier nicht, sondern der Vermieter bezieht sich auf voraussichtlich steigende Kosten. Dass es Sinn machen kann, vorsorglich mehr voraus zu zahlen, um weniger Nachzahlung zu haben, mag sein, aber das ist kein Anspruch des Vermieters.