Hallo,
ich hab eine Frage zur Ausgestaltung des Kündigungsausschlusses im Mietvertrag.
Es handelt sich um eine Vorlage eines Eigentümerverbundes.
Dort ist es wie folgt formuliert:
"Die Mietvertragsparteien verzichten gegenseitig bis zum Ende des Monats -- -- auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages (maximal vier Jahre ab Vertragsabschluss)."
Bei "-- --" sollen laut Vorlage Monat und Jahr eingetragen werden.
Durch den Vermieter wurde bei "-- --" keine Eintragung vorgenommen. Das führt nicht dazu, dass automatisch der Kündigungsausschluss von vier Jahren gilt, oder? Der Vermieter verzichtet damit darauf, verstehe ich das richtig?
Vielen Dank schonmal
Liebe Grüße