Kündigungsausschluss im Mietvertrag

  • Hallo,

    ich hab eine Frage zur Ausgestaltung des Kündigungsausschlusses im Mietvertrag.

    Es handelt sich um eine Vorlage eines Eigentümerverbundes.

    Dort ist es wie folgt formuliert:

    "Die Mietvertragsparteien verzichten gegenseitig bis zum Ende des Monats -- -- auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages (maximal vier Jahre ab Vertragsabschluss)."

    Bei "-- --" sollen laut Vorlage Monat und Jahr eingetragen werden.

    Durch den Vermieter wurde bei "-- --" keine Eintragung vorgenommen. Das führt nicht dazu, dass automatisch der Kündigungsausschluss von vier Jahren gilt, oder? Der Vermieter verzichtet damit darauf, verstehe ich das richtig?

    Vielen Dank schonmal

    Liebe Grüße

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