Ein Vermieter V bedient sich, ohne den Mieter M hierüber in Kenntnis zu setzen, inmitten eines bestehenden Mietverhältnisses für unbekannte Zwecke am extra hierfür angelegten Kautionssparbuch, zu welchem ausschließlich V Zugang hat, hebt ca. 50 % des Guthabens ab, sorgt wenige Jahre später aber wieder für Ausgleich (ausgenommen Zinsausfall). Welches Vergehens macht sich V mit dieser Aktion schuldig, welche rechtlichen Konsequenzen könnten sich hieraus für V ergeben?
Rein interessehalber, da wenigstens M seinem ehemaligen V ja im Grunde nichts Böses (sondern einen bislang durch V leider unmöglich gemachten sauberen Abschluss) will - das erst im Nachhinein bekanntgewordene Vorgehen seitens V aber vom reinen Rechtsempfinden her ..
ich glaube, ich bin bereits selber fündig geworden:
Möglich wäre anscheinend eine Bestrafung wegen Untreue, vergl. ......
Anscheinend möglich wäre sogar eine Verurteilung wegen Betrugs, wenn der Rückzahlungsanspruch des Mieters aufgrund angespannter wirtschaftlicher Situation des Vermieters gefährdet wäre..
Quelle: Mietkaution - Strafbarkeit des Vermieters bei fehlerhafter Anlage
Ich danke mir!
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