Telefonleitung defekt - Mietminderung und Rechnungsübernahme

  • Moin,


    ich denke mal, dass ich hier ein einfaches Problem habe.


    Bei meinem Mieter ist die hausinterne Telefonleitung defekt. Die Reparatur durch einen Fachbetrieb wurde von mir beauftragt. Den Fachbetrieb bezahle ich als Vermieter. Der Mieter hat eine Mietminderung von 10% geltend gemacht. Ich denke bis hierhin ist das soweit in Ordnung.

    Heute kam der Mieter mit einer Rechnung vom Telefonanbieter, die ich jetzt auch übernehmen soll. Ich meine, das muss ich nicht, da doch dieser Mangel durch die Mietminderung abgegolten ist. Ich bin der Meinung, dass ich das nicht übernehmen muss.


    Was meint ihr dazu?

  • Nein, Mietminderung und Schadensersatz sind zwei paar Schuhe und können nebeneinander geltend gemacht werden. Mietminderung basiert darauf, dass die Wohnung Mängel hat und daher der Gebrauchswert eingeschränkt ist. Schadensersatz sind zusätzliche unfreiwillige Vermögenseinbußen.


    Schadensersatzansprüche sind jedoch verschuldensabhängig, also da muss man mehr vortragen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo darkshadow,


    danke für deine Antwort.


    Ich habe das jetzt wie folgt verstanden:

    Eine Forderung zur Begleichung der Rechnung vom Telefonanbieter könnte evtl. richtig sein. Du schreibst, dass das verschuldensabhängig ist. Mir wurde ja dieser Mangel ab einem bestimmten Zeitpunkt angezeigt. Daraufhin habe ich ja die enstprechenden Wege eingeleitet. Nun kam es leider zu Verzögerungen. Stichpunkt Fachkräftemangel, Corona, etc. Diese Verzögerungen habe ich ja nicht zu verschulden.

    Wenn ich diese Forderung ablehne, dann müsste doch der Mieter diesen Schadensersatz einklagen. Letztendlich würde dann ein Richter entscheiden, ob mich ein Schuld oder Mitschuld trifft.

    Sehe ich das richtig?

  • Wenn ich diese Forderung ablehne, dann müsste doch der Mieter diesen Schadensersatz einklagen.

    Er kann auch die Aufrechnung mit der Miete erklären, soweit zulässig.

    Letztendlich würde dann ein Richter entscheiden, ob mich ein Schuld oder Mitschuld trifft.

    Exakt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Er kann auch die Aufrechnung mit der Miete erklären, soweit zulässig.

    Diesen Satz habe ich nicht ganz verstanden. Wenn der Mieter meint, dass das korrekt ist, dann zieht er die Rechnung einfach von der Miete ab? Dann müsste ich dann letztendlich von einem Anwalt prüfen lassen, ob dieses Vorgehen richtig war?

  • Wenn der Mieter meint, dass das korrekt ist, dann zieht er die Rechnung einfach von der Miete ab?

    Richtig.

    Dann müsste ich dann letztendlich von einem Anwalt prüfen lassen, ob dieses Vorgehen richtig war?

    Auch das ist richtig.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Danke für die Info. Die Antwort wollte ich letzendlich nicht hören, aber was solls.


    Jetzt ist es so, dass der Mieter mir eine Rechnung geschickt hat, wo auch eine einmalige Anfahrtspauschale (Installationstermin) notiert wurde.


    Jetzt nochmal die Frage:


    Wenn jetzt z.B. für 1,5 Monate der Defekt vorlag, wäre es dann nicht richtiger, dass ich von den Grundgebühren 1,5 Monate bezahle? Aber nicht eben die einmalige Anfahrt?

  • Es ist unklar geblieben, wofür genau die Rechnung des Telefonanbieters ist, wenn doch der Mangel durch den Betrieb behoben wurde, den du beauftragt hast. Bitte erkläre das genauer. Der Telefonanbieter kann also doch nichts mehr gemacht haben, was mit dem Mangel zu tun hat, oder?

  • In dieser Rechnung sind zwei Posten:


    - Einmal die monatliche Grundgebühr der Telefonleitung und für das Internet

    - eine einmalige Installationspauschale für die Installation des Routers


    Die Rechnung vom Telefonanbieter hat mit der defekten Leitung nichts zu tun. Diese Rechnung wäre so oder so angekommen, egal ob die Leitung defekt wäre.


    Aber ich habe das mir nochmal eben alles angezeigt. Der Anschluss war 3 Monate nicht oder eingeschränkt nutzbar. Ob ich jetzt für 3 Monate die Grundgebühr übernehme oder eben diese eine Rechnung mit der Installationspauschale bezahle. Die Summe ist fast identisch.


    Ich will das jetzt nicht mit dem Mieter verkomplizieren. Hier geht es nur im wenige Euros. Wenn ich einen Anwalt beauftrage, dann bin ich nur für eine Beratung 150 Euro los. In diesem Fall ist es billiger.


    Mich hat das anfangs alles geärgert, da diese ganze Prozedur sich wie Kaugummi gezogen hat. Dafür kann ich ja nichts, wenn die Betriebe nicht gleich springen, wenn man anruft. Ich sage nur Handwerkermangel.


    Ich werde mich nächste Woche beim Mieter melden und dieser Rechnung wohl zustimmen. Es sei denn, hier melden sich noch einige User, die das Gegenteil behaupten.

  • Ich befürchte, es wird kein anderer Benutzer mehr dazu sagen können, weil nach wie vor Fragen offen sind. Wobei ich anmerken möchte, dass du natürlich nicht mehr dazu sagen musst, es liegt bei dir. Aber hilfreiche Antworten kann man nur mit vollständigen Informationen erwarten.


    So ist es beispielsweise unklar, warum bei dem Mangel eine Router Einrichtung erforderlich ist. Normalerweise sollte doch der bestehende Router weiterhin funktionieren, wenn er nicht kaputt gegangen ist. Weiterhin interessant wäre, wodurch es überhaupt zu dem Mangel kam und somit, wer den zu verantworten hat; möglicherweise ja der Mieter selbst. Und dann hat derjenige, dem Schadenersatz zusteht, per Gesetz eine Schadenminderungspflicht. Dadurch stellt sich die Frage, ob den Router wirklich ein Techniker einrichten musste, denn das kann man in der Regel selbst machen, ohne technisch besonders versiert zu sein. Und schließlich wage ich mal zu bezweifeln, dass 10% Minderung angemesen sind, das erscheint mir zu viel (nur gefühlsmäßig, ich kann es nicht beurteilen).


    Diese Liste an unklaren Dingen ist sicher nicht vollständig. Ich will damit nur aufzeigen, dass man es sich durchaus etwas genauer anschauen kann. Und wenn du dir nicht sicher bist, dann ist die Beratung bei einem Anwalt möglicherweise doch gut investiertes Geld. Es gibt analog zu Mietervereinen auch Vermietervereine, durch die man günstiger an eine Beratung kommt.

  • Was meint ihr dazu?

    Ich halte diesen Vorgang möglicher weise für etwas das man der Versicherung vorlegen sollte. Wenn Schadenersatz geltend gemacht wird, dürfte die Versicherung zunächst mal nach den Verursacher erfahren wollen.

    Es ist ja überhaupt die Frage ob es hier einen "Verursacher" gibt, oder ob es einfach ein allgemeiner Defekt an der Anlage war.

    Jetzt ist es so, dass der Mieter mir eine Rechnung geschickt hat, wo auch eine einmalige Anfahrtspauschale (Installationstermin) notiert wurde.

    Wie jetzt? Der Mieter möchte Schadensersatz dafür das er dem Handwerker zur Reparatur die Tür geöffnet hat?

  • Ich möchte natürlich keine Informationen vorenthalten. Ich dachte, dass dieser Fall sehr einfach zu beantworten sei. Aber je mehr ich mich damit auseindersetze, desto mehr Fragen kommen auf.


    Ich versuche das mal verständlich zu erklären.


    Dieses Mietobjekt ist ein Hochhaus. Der Anschluss der Telekom ist im Keller. Eine lange Stichleitung bis nach oben verteilt diese Anschlüsse auf die einzelnen Etagen. Diese Leitung liegt vielleicht schon 40 Jahre im Haus und ist natürlich veraltet.


    An einem Tag im Februar hat mein Mieter den Anschluss über das Kabelfernsehen (Koaxkabel) gekündigt und bei der Telekom einen neuen Anschluss (Telefonleitung) gebucht. Dabei stellte es sich heraus, dass die erforderliche Geschwindigkeit nicht erreicht werden konnte. Wenn man einen neuen Anschluss bestellt und mit der Hardware nicht vertraut ist, dann bestellt man sich einen Techniker dazu. Dieser Techniker stellte dann fest, dass das Kabel von der TAE-Dose bis zum Keller defekt sein musste.


    Daraufhin meldete sich der Mieter bei mir und teilte mir mit, dass das Kabel getauscht werden müsse.


    Nun weiß ich auch als Techniker, dass das mal eben so nicht schnell und einfach gemacht werden kann. Die ganze Verkabelung im Hause ist Gemeinschaftseigentum. Bedeutet, ich muss dazu unseren Verwalter kontaktieren.

    Ich hatte bei der Telekom angerufen und wollte einfach wissen, was denn nun genau defekt sei. Bei der Telekom wusste man von nichts. Das lag daran, dass Subunternehmer dort agieren, die keine Berichte schreiben. Also habe ich mit der Telekom beschlossen, dort nochmal einen Techniker hinzuschicken, um das Problem genau zu analysieren. Das wurde auch gemacht und es wurde wieder festgestellt, dass das Kabel defekt sein.


    Anschließend wurde davon der Verwalter in Kenntnis gesetzt und gesagt, dass die Leitung getauscht werden müsse. Der Verwalter hat einen örtlichen Elektrobetrieb damit beauftragt. Es stellte sich dann wohl heraus, dass alle Adern wohl intakt seien. Das Kabel war aufgrund des hohen Alters nicht abgeschirmt. Hierin war wohl das Problem begründet. Jetzt sollte schlussendlich das lange Kabel ersetzt werden. Leider habe ich heute keine Rückmeldung, da der Termin erst gestern war.


    Nun zur Rechnung:

    Da der Mieter leider sehr wortkarg ist, hat er mir einfach diese Rechnung geschickt, wo einmal die Grundgebühr der Telekom und eine Anfahrtspausche aufgeführt wurden. Ich bin bis gestern noch davon ausgegangen, dass es sich bei diesem Termin um den Installationstermin gehandelt hatte. Nachdem ich mit dem Mieter Rücksprache gehalten hatte, handelt es sich um Termin, wo ich den Techniker beauftragt hatte. Das sieht natürlich jetzt anders aus. Das muss ich erst einmal bezahlen. Ob ich mir das Geld vom Verwalter wiederholen kann, muss ich klären.


    Wie ich jetzt von darkshadow gelernt habe, handelt es sich bei dem Einbehalten der Grundgebühr um einen Schadensersatz. Ich habe heute noch mal fleißig nach dem Thema Schadensersatz gegoogelt. Angeblich soll man das gar nicht so einfach durchsetzen können. Wie wir nun jetzt alle wissen, trifft mich als Vermieter keine Schuld an dem Schaden. Weiterhin habe gelesen, dass man dem Vermieter ein Verzögern nachweisen muss. Ok, das könnte für den Mieter schwierig werden, da ich den ganzen Schriftverkehr mit Mail abgespeichert habe.


    Ich hatte das ja vorher schon geschrieben. Bei den Grundgebühren handelt es sich um Minibeträge. Bevor ich jetzt irgendeinen Anwalt frage, zahle ich das und dann ist gut.


    Fruggel

    Der Tipp mit dem Vermieterverein ist gut. Das wusste ich nicht, dass es auch sowas gibt.


    Eigentlich habe ich jetzt nur noch eine Frage:

    Der Mieter hatte bei der letzten Überweisung einfach die Grundgebühr der Telekom einbehalten, ohne mich vorher darüber in Kenntnis zu setzen. Ist das rechtens?

  • Nur mal so, was ist den die nicht erreichte erforderliche Geschwindigkeit?

    Wurde im Mietvertrag eine Geschwindigkeit versprochen?


    Wenn im Mietvertrag keine Geschwindigkeit versprochen ist, 10mbit anliegen und das Internet verwendet werden kann liegt meiner Meinung nach kein Mangel vor.

    Das die Telekom z.B. 100mbit über Kupfer verspricht ist etwas anderes.


    Das Erneuern der Leitung ist dann an entgegenkommen von dir.

  • Nachdem ich mit dem Mieter Rücksprache gehalten hatte, handelt es sich um Termin, wo ich den Techniker beauftragt hatte.

    Da kann irgend etwas nicht stimmen. Denn wenn du einen Techniker beauftragst, dann bekommst auch du die Rechnung und nicht der Mieter. Davon abgesehen sollte es aus der Rechnung deutlich hervor gehen, für welche Leistung die Rechnung genau ist. Ich werde das Gefühl nicht los, dass dir der Mieter einige Dinge zu seinen Gunsten erzählt, weil du zu gutmütig bist und alles hin nimmst des guten Friedens willen.


    Daher überlege dir, dir von einem Anwalt oder Vermieterverein helfen zu lassen, um die Dinge genauer anzuschauen. Ich habe dir oben einige Beispiele aufgezeigt. Und vielleicht musst du am Ende gar nichts zusätzlich zahlen.


    Noch ein weiterer Punkt zu meiner Liste:

    Das Kabel war aufgrund des hohen Alters nicht abgeschirmt. Hierin war wohl das Problem begründet.

    Dann kann es durchaus möglich sein, dass noch nicht mal ein Mangel vorliegt. Denn offenbar funktioniert das Kabel ja, nach dem alten Stand der Technik. Und wenn du dem Mieter keine Zusagen gemacht hast, welchen technischen Stand er vorfindet, dann ist der vertragsgemäß, der zum Einzug gegegeben ist. Der Mieter hätte sich in dem Fall vor Vertragsabschluss erkundigen müssen, wenn es ihm wichtig ist, was er offenbar versäumt hat.

  • Moin,


    es gibt ein Update.


    Gestern war ja der Termin für die Kabelverlegung. Allerdings konnte/durfte der Elektriker nicht das Kabel an den Telekomkasten anschließen. Das Anschließen des neuen Kabels wurde wohl heute durchgeführt. Tja was soll ich sagen: Es funktioniert immer noch nicht! Damit habe ich nicht gerechnet.


    Was ich nicht geschrieben hatte:

    So ganz schlau bin ich aus der Fehlerbeschreibung vom Mieter nicht geworden. Der Mieter meinte in den ersten Tagen, dass der Anschluss "nicht richtig" funktioniere. Vor kurzem habe ich erfahren, dass der Router die DSL-Synchronisation verliert, wenn der Fahrstuhl fährt! Hm, sehr interessant. Jetzt will nächste Woche die Telekom dort nochmal aufschlagen. Was da nun technisch noch gemacht werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Muss ich abwarten.


    Aber Fruggel, ich glaube ich werden deinen Tipp beherzigen. Denn der Mieter hat auf einmal ganz tolle Ideen. Da er nicht aus dem Telekomvertrag vorzeitig rauskommt, bot er mir an, für die Laufzeit des Telekomvertrages eine 10% Dauermietminderung hinzunehmen. Dafür würde er den Vertrag weiterbezahlen.

    Weiterhin habe ich mir eben nochmal den Mietvertrag angesehen. Dort steht nichts vom Telefonanschluss drin.


    Ich denke jetzt fängt die Sache an, mir über den Kopf zu wachsen. Eine Mietminderung von 24 Monaten sehe ich überhaupt nicht ein. Auch wenn der Telekomtechniker nächste Woche das Wunder verbringt und den Anschluss zum Laufen zu bringt, werde ich trotzdem dem Vermieterverein beitreten. Ich habe mir mal eine Seite angesehen. Der Preis ist völlig fair. Montag werde ich tätig werden.