Guten Tag. Als Mieter habe ich zum Mietrecht folgende Frage:
Ein Mieter ist in eine Wohnung gezogen, wo das alte Elektrosystem TN-C, klassische Nullung, zweiadrig, eingebaut ist. Die Sicherungen im Sicherungskasten sind aus Ende der 60er oder Anfang der 70er Jahre.
Nun ist es so, dass es öfters bzw mittlerweile sogar ständig die Sicherung des Stromkreises raushaut, wenn man die Musikanlage einschaltet. Denn der Verstärker zieht etwas mehr Strom, wenn er eingeschaltet wird, so ca. 170- 180 W laut Anzeige auf dem Display des Netzfilters. Man kann sagen, die Sicherung fliegt jedes zweite Mal heraus. Dadurch ist nun auch der Verstärker beschädigt worden,. indem es bei diesem bereits zum zweiten Mal die Hauptsicherung zerstört hat. Der Verstärker war in Reparatur und ist bereits zweimal durchgecheckt worden, an diesem liegt es nicht. Bei Bekannten an deren Stzromnetz funktioniert alles tadellos, auch die anderen Geräte. Das wurde im Ausschlussverfahren überprüft, jedes Gerät, jedes Netzkabel und die weiteren Kabel samit Lautsprecher, um diese aus Fehlerquelle ausschließen zu können. Zuvor in der vorigen Wohnung hat alles funktioniert.
Und jedesmal, wenn es die Sicherung im Sicherungskasten auslöst, stürzt auch der PC ab. Das ist für die Geräte nicht gut.
Zu Anfang, als es noch nicht so oft vorgekommen ist, hat der Mieter das dem Vermieter gemeldet. Der hat einen Elektriker bestellt, der nicht beigekommen ist. Nach einigen Wochen hat der Mieter sich mit der schlechten Elektroinstallation arrangiert und die Musikanlage nur eingeschaltet, wenn die meisten anderen Geräte und Lichter aus waren. Denn es wurde insbesondere kritisch, wenn der Mieter im betreffenden Zimmer die Deckenlampe in Betrieb hatte, oder zusätzlich den TV, dann flog mit Zuschalten der Musikanlage die Sicherung erneut. Mithilfe von Taschenlampe, wenn es schon dunkel war, hat er dann fortan die Musikanlage in Betrieb genommen. So konnte er weitere Auslösungen bis auf seltene Male reduzieren, und er hat dem Vermieter gesagt, dass er sich damit arrangiert habe.
Nun im weiteren Verlauf der Folgemonate ist es aber schlimmer geworden, die Auslösungen haben sich gehäuft, und dem Mieter war es verleidet. Und dass sein PC dauernd abstürzt, dazu hat er auch keine Lust mehr.
Also hat er wieder beim Vermieter reklamiert. Dieser hat sich darauf berufen, dass der Vermieter in der Vergangenheit mitgeteilt habe, er habe sich damit arrangiert. Der Mieter hat erklärt, dass sich die Auslösungen im Vergleich zu früher jedoch gehäuft hätten , und der VM hat gemeint, er kümmere sich darum.
Man will bei all dem den Vermieter halt nicht verärgern und das Mietverhältnis nicht riskieren. Das ist eine empfindliche Sache.
Die Frage ist nun, was kann man da machen?
Hat man als Mieter Recht auf eine ordentlich funktionierende Elektroinstallation? Und in wie weit?
Ein Bekannter hat die Idee vorgeschlagen (hat er bei sich auch machen lassen), gerade für die empfindliche und höherwertige Musikanlage eine separate Leitung vom Sicherungskasten aus mit einem Fi-Schalter legen zu lassen. Das würde dann so ausschauen, dass an den Wandecken und an der Decke entlang verdeckte Kabel in einem Sichtschutz, einer Art weißen Verkleidung, in der die Kabel sind, verlegt werden. Womöglich muss den Türeingängen zu den Zimmern (das wären 2 Türen) auch in der oberen Wand ein Loch gebohrt werden, um das Kabel ins andere Zimmer durchzuleiten.
Jetzt hat der Sicherungskasten ja gar keinen FI-Schutzschalter.
Falls so was machbar sein sollte in diesem Fall, ist es die Frage, ob der Mieter vorab den Vermieter fragen muss , ob er das einbauen darf, oder kann er das einfach vom Elektriker machen lassen?
Natürlich müssen da auch andere neuere Sicherungen rein, die nicht so schnell auslösen, aber für die Musikanlage eine extra-Leitung wäre auf Anraten noch besonders zu empfehlen.