Modernisierung und Mieterhöhung

  • Hallo Forumsgemeinde.


    Von unserer Vermieterin haben wir eine Ankündigung einer Modernisierung bekommen.


    Auszug aus dem Schreiben:


    Die Modernisierung hat folgenden Zweck (gem BGB 555 b Nr 1, 2, 4, 5 )


    Die Mordernisierungsmieterhöhung beläuft sich voraussichtlich auf ca 2,50 Euro/m².


    Dazu gibt es noch eine Individuelle Vereinbarung, ins der steht wenn wir den Ablauf unterstützen die Kaltmiete auf 8€/m² begrenzt wird.


    Unsere Kaltmiete beträgt derzeit: 6,81 €/m²

    Neu wäre: 8,00 €/m².


    Nun meine Frage: ist es rechtens die Kaltmiete mit einmal um 17% zu erhöhen?


    Mfg Art-DD

  • Hier sind verschiedene Aspekte relevant:


    - die 20/15% Kappungsgrenze spielt keine Rolle bei Mieterhöhungen nach Modernisierung, stattdessen gibt es aber eine Begrenzung auf 2€/m2 im Monat, wenn die Miete unter 7€/m2 liegt. Deshalb wäre eine Erhöhung um 2,50€/m2 bei dir nicht zulässig. Die 8€ wären aber deutlich darunter und damit rechtlich sicherlich durchsetzbar.


    - Berechnungsgrundlage für die Erhöhung ist nur der Modernisierungsanteil, dies wäre zu prüfen.


    Was man noch bedenken sollte: die 8€/m2 sind unter dem maximal Möglichen. Wenn man sich hier mit dem Vermieter anlegt, trotz des aus meiner Sicht sehr fairen Angebots, und er sich dann Hilfe sucht, hat er ggf noch die Möglichkeit, vor deiner Zustimmung zur Modernisierungsmieterhöhung eine Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu machen. Wenn er damit über die 7€ kommt, dürfte er die gesamten 2,50€ umlegen, sodass du bei 9,50€ oder mehr landen würdest. Es gibt in dieser Reihenfolge nämlich auch keine zeitlichen Fristen. Der Vereinbarung nicht zuzustimmen, birgt damit ein recht hohes Kostenrisiko.