Garagenhof Parken vor Garage

  • Hallo Zusammen,


    wir haben derzeit ein Problem mit unserem Vermieter. Ich hoffe ihr könnt uns Hilfestellung zu dem Problem geben, wie wir uns künftig gegenüber dem Vermieter aufstellen sollen.


    Wir sind Mieter einer Wohnung in einem 6 Parteien Haus. Unserer Wohnung gehören 2 Garagen an, die wir ebenfalls angemietet haben.

    Wir wohnen hier im 5. Jahr und hatten bis zuletzt auch keine Probleme mit dem Vermieter.
    Leider hat sich das Verhältnis im vergangenen halben Jahr drastisch verschlechtert!

    Wir und auch unsere Vormieter durften in der Vergangenheit vor unserer Garage parken, da wir niemanden beim einfahren in seine Garage behindern. Dies wurde uns bei Einzug auch vom Vermieter mündlich mitgeteilt. Nun hat der Vermieter seine Meinung geändert und uns schriftlich aufgefordert dieses zu unterlassen!

    Wie auf dem beigefügten Luftbild zu erkennen, handelt es sich um einen Garagenhof mit einer Hauptzufahrt. Die rot markierten Garagen (2stück) sind von uns gemietet. Gelb markiert stellt die Fläche vor den Garagen dar.

    Erwähnen möchten wir noch, dass die letzte Garage derzeit unsere Gartengeräte enthält. (Rasenmäher, Haken, Schaufel, Besen). Zusätzlich steht dort ein Motorrad!
    Bedingt durch das Baujahr der Garagen (irgendwas um die 60ziger Jahre) ist die Garage dementsprechend klein. Ein Kombi passt mit 3-5cm Luft zur hinteren Wand und 3-5cm Luft zum Garagentor gerade so rein. Bedeutet dieses müssten wir anders unterbringen.

    In der zweiten Garage befindet sich das Schönwetter Fahrzeug, abgedeckt unter einer Autoplane.

    Weshalb unter einer Autoplane? Weil das Garagendach undicht ist und Wasser über den Stahlträger des Garagendaches auf das silberne KFZ tropft!
    Diesem Mangel ist sich der Vermieter auch bewusst! Bei der letzten Garage ist das ebenfalls der Fall!

    Folgendes würde uns interessieren:


    1. kann der Vermieter dies auf einmal so verlangen?

    2. Könnten wir vorab verlangen, dass der Vermieter erst das Dach abdichten sollte, bevor er ein Parken davor verbietet?

    3. da die Gartengeräte durch die „kleine“ Garage ausgelagert werden müssten, damit dort ein KFZ herein passt, können wir künftig die Rasenfläche der Mietwohnung bzw. Gebäudehälfte nicht mehr mähen. Denn wir werden den Rasenmäher und die Gartengeräte nun zu den Eltern/Schwiegereltern bringen.
    muss der Vermieter uns ein Rasenmäher und restliche Werkzeuge für den Vorgarten etc. stellen?


    wäre es eventuell ratsam einen Rechtsanwalt zu kontaktieren?

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  • 1. kann der Vermieter dies auf einmal so verlangen?

    Soweit ich mich erinnere gibt es da keine einheitliche der Amtsgerichte. Man müsste also schauen, ob das zuständige Amtsgericht sowas mal entschieden hat und sich dann danach richten. Man kann diese Frage also nicht wirklich beantworten.

    2. Könnten wir vorab verlangen, dass der Vermieter erst das Dach abdichten sollte, bevor er ein Parken davor verbietet?

    Nein. Das steht in keinem Zusammenhang.

    3. muss der Vermieter uns ein Rasenmäher und restliche Werkzeuge für den Vorgarten etc. stellen?

    Das kommt ein wenig darauf an, was im Mietvertrag geregelt ist. Aber grundsätzlich gilt, wenn die Pflege auf euch umgelegt worden ist, müsst ihr auch das entsprechende Gerät stellen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo, vielen Dank für die Antwort.

    Im Mietvertrag ist folgendes beschrieben.

    Der Mieter hat im Rahmen der Hauswoche alle 6 Wochen folgende Aufgaben zu übernehmen:

    Die Grünpflege links der Eingangstür zu pflegen und auch das Unkraut am angrenzenden Gehweg zu entfernen.


    bedeutet, dass alle Parteien das übernehmen müssen. Demnach muss jeder Mieter Gartengeräte bereit halten?