Gasversorgung erst nach zehn Monaten durch Vermieter gekündigt

  • Hallo liebe Foren-Teilnehmer.

    Wir haben hier folgenden Umstand und mich würde euer Feedback zur weiteren Vorgehensweise interessieren.

    Wir sind am 01.07.2021 in eine Doppelhaushälfte eingezogen. Die Versorgungsvertrag für Gas war zum Zeitpunkt des Einzugs auf den Vermieter angemeldet.

    Kosten für Strom, Warmwasser und Heizung sind laut Mietvertrag durch uns direkt an die Versorger zu zahlen.

    Nach unserem Einzug im Juli letzten Jahres habe ich dann versucht Gas und Strom anzumelden. Bei Strom hat das auch auf Anhieb geklappt, nur beim Gas nicht. Nachdem zunächst der neue Versorger Infos, wie z.B. Vorvertragsnummer nachgefordert hatte, stellte sich dann im September heraus, dass die Versorgung nicht übernommen werden kann, da der Vertrag des Vermieters beim Versorger noch nicht gekündigt war. Mehrmalige Anfragen meinerseits an den Vermieter das doch bitte nachzuholen, blieben ohne Ergebnis. Ich muss ganz ehrlich sagen, mir war es dann egal und bin davon ausgegangen, dass wir dann Gas doch über die Nebenkosten an den Vermieter abführen werden, wenn es ihm irgendwann auffällt.

    Jetzt kam gestern ein Schreiben mit einem Versorgungsvertrag der Stadtwerke, welche uns zum 16.02.2022 als neue Kunden in der Grund uns Ersatzversorgung begrüßen. Der Anfangszählerstand ist der vom 01.07.2021!

    Was das beutetet ist klar. Wir müssten für das verbrauchte Gas des Zeitraums 07/21 - jetzt, mehr als das Doppelte zahlen müssen...

    Hat von euch jemand mal einen ähnlichen Fall gehabt, bzw wie würdet ihr jetzt wieder vorgehen?

    Beste Grüße

  • Ich arbeite bei einem Gas- und Stromversorger und kann klar sagen: das ist keine Seltenheit.

    Leider gibt es da kaum Spielraum. Laut der Grundverordnung für Gasversorgung (GasGVV) ist der neue Bewohner verpflichtet sich schriftlich innerhalb von 6 Wochen anzumelden. 6 Wochen daher, weil die gesetzlichen Fristen eine Ummeldung nur für diesen Zeitraum zu lassen. Noch weiter rückwirkende An- und Abmeldungen werden heute kaum bis gar nicht mehr gestattet.

    Was hättest du tun sollen?

    Gleich 2021 nach der ersten Problematik deinen Mietvertrag an den Gasversorger schicken und dich einfach anmelden lassen. Es muss nur ein Nachweis vorhanden sein, dass du jetzt zuständig bist. Vormieter und Vermieter melden sich oft nicht ab - warum auch, denen ist es ja egal. Besonders Vermieter sehen oft nicht, dass die Kosten weiterhin von ihnen abgebucht werden....

    Der nächste Fehler war, dass es dir letztendlich egal war. Denn nun kommt die dicke Rechnung.

    Eine rückwirkende Anmeldung wird es nicht geben und als Nutzer bist du für das verbrauchte Gas zuständig. Zu hoffen dass das schon alles gut geht, geht leider nie gut aus.

    Vorschlag zur Güte an alle Parteien: melde den aktuellen Zählerstand dem Versorger und lass dich mit dem aktuellen Stand anmelden zum 16.2.22. Mit dem Vermieter klärst du dann die Kosten für den vorherigen Zeitraum intern ab (der bekommt ja eine Schlussrechnung). Denn dann bekommst du noch den damaligen Preis - und sparst dir mit dem Versorger eine Menge Aufwand...

    Nächster Tipp: sofort aus der teuren Grundversorgung in einen Tarif wechseln. Spart wiederum Geld für die Zukunft.

    Alles Gute - und merken: immer gleich drum kümmern ;)