Hallo liebe Foren-Teilnehmer.
Wir haben hier folgenden Umstand und mich würde euer Feedback zur weiteren Vorgehensweise interessieren.
Wir sind am 01.07.2021 in eine Doppelhaushälfte eingezogen. Die Versorgungsvertrag für Gas war zum Zeitpunkt des Einzugs auf den Vermieter angemeldet.
Kosten für Strom, Warmwasser und Heizung sind laut Mietvertrag durch uns direkt an die Versorger zu zahlen.
Nach unserem Einzug im Juli letzten Jahres habe ich dann versucht Gas und Strom anzumelden. Bei Strom hat das auch auf Anhieb geklappt, nur beim Gas nicht. Nachdem zunächst der neue Versorger Infos, wie z.B. Vorvertragsnummer nachgefordert hatte, stellte sich dann im September heraus, dass die Versorgung nicht übernommen werden kann, da der Vertrag des Vermieters beim Versorger noch nicht gekündigt war. Mehrmalige Anfragen meinerseits an den Vermieter das doch bitte nachzuholen, blieben ohne Ergebnis. Ich muss ganz ehrlich sagen, mir war es dann egal und bin davon ausgegangen, dass wir dann Gas doch über die Nebenkosten an den Vermieter abführen werden, wenn es ihm irgendwann auffällt.
Jetzt kam gestern ein Schreiben mit einem Versorgungsvertrag der Stadtwerke, welche uns zum 16.02.2022 als neue Kunden in der Grund uns Ersatzversorgung begrüßen. Der Anfangszählerstand ist der vom 01.07.2021!
Was das beutetet ist klar. Wir müssten für das verbrauchte Gas des Zeitraums 07/21 - jetzt, mehr als das Doppelte zahlen müssen...
Hat von euch jemand mal einen ähnlichen Fall gehabt, bzw wie würdet ihr jetzt wieder vorgehen?
Beste Grüße