Aufstellen eines Schwimmingpool im Garten verboten

  • Hallo, ich wollte mal wissen, wie es rechtlicht aussieht, ich möchte einen Pool aufstellen in meinem Garten der zu meiner Mietwohnung gehört.

    im Mietvertrag steht bei der Gartenordnung, Zierteiche und Schwimmingpools sind aus sicherheitsgründenausdrücklich nicht gestattet.

    habe bei meinem Vermieter angefragt, ob es sicherheits auflagen gibt da ich einen 3x2M Pool den Sommer über gerne aufstellen würde.

    da kam nur pampig zurück, lesen sie die Gartenordnung. und das gespräch war beendet...

    Ich wohne in hamburg.

    gibts da etwas das ich tun kann damit es evtl doch möglich ist den sommer über ein Pool aufzustellen?

  • Das sieht wahrscheinlich eher schlecht aus. Gegen einen kleineren Pool, den man jeden Abend ohne größeren Aufwand weg räumen könnte, kann, kann der Vermieter in der Regel nichts sagen. Doch bei deinem Pool scheint es einer zu sein, wo das nicht möglich ist und der die Saison über stehen bleiben soll. Und hier besteht das Problem, dass der Rasen darunter sehr stark leidet oder vielleicht sogar erneuert werden muss. Diese Beschädigung muss der Vermieter nicht hinnehmen und kann deshalb den Pool duchaus untersagen, auch wenn das jetzt nichts mit Sicherheitsgründen zu tun hat.

  • ah okay, also ich sähe mein garten selbst mit rasensamen und kümmer mich allgemein drum das der (teilweise löchrige rasen) mit rasensamen ausgesäht wird da das nicht schön aussieht., ich habe auch steinfliesen im garten und darauf ein pool?

    also der vermieter hat nur den grund angegeben, aus sicherheits gründen. mein garten geht von meinem Balkon ab mit einer treppe drum herum (links und rechts) haben 2 nachbarn auch ihre gärten (einer mit trampolin)

    umzäunt ist auch alles zu nah an der hauswand wäre er auch nicht...


    hier mal 3 bilder, das 1. bild vom nachbars garten sieht aus wie 20 jahre nach den menschen, und 2. und 3. bild wäre mein garten... habe auch nur die rückmeldung, aus sicherheitsgründen, mein garten ist abschließbar und nur unter aufsicht wäre gebadet worden (wenn kinder baden)

  • Wenn der Pool auf den Platten stehen soll, dann könnte der Vermieter schon mal nicht mit irgend einer möglichen Beschädigung argumentieren, nehme ich an.

    Und einfach nur Sicherheitsgründe zu nennen reicht auch nicht. Denn es geht ja bei solchen Fragen darum, wessen Interesse das stärkere ist, deines oder das des Vermieters. Und das sollte man genauer erklären. Deshalb möchtest du den Vermieter vielleicht (ganz höflich) noch weiter nerven und nachfragen, wo genau er ein Sicherheitsproblem sieht, wo er doch für die Sicherheit des Pools gar nicht verantwortlich wäre, da er ihn nicht aufstellt.

  • Zum Thema Sicherheitsgründe:

    Ich kenne zwar die Tiefe des Pools nicht, aber wenn ich mal einen Wert von 1m annehme, sprechen wir in deinem Fall von 6.000l (Chlor-)Wasser, das im Havariefall wahlweise in das Haus, auf das Nachbargrundstück oder auf die öffentliche Straße läuft.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zum Thema Sicherheitsgründe:

    Ich kenne zwar die Tiefe des Pools nicht, aber wenn ich mal einen Wert von 1m annehme, sprechen wir in deinem Fall von 6.000l (Chlor-)Wasser, das im Havariefall wahlweise in das Haus, auf das Nachbargrundstück oder auf die öffentliche Straße läuft.

    Ich sehe das Problem hier auch. Wo soll denn dieser doch recht große Pool eigentlich hin? Direkt rechts vorne an die Straße? Dann läuft das Wasser im Havariefall direkt in Strömen auf den Gehweg und die Straße? Auf die Terrasse? Ein paar tausend Liter würde ich auch nicht auf der nahezu versiegelten Fläche direkt an meinem Haus stehen haben wollen. Wo soll denn im Havariefall das Wasser hin, außer in die Hauswände? Auch wenn man die Maße nicht wirklich schätzen kann, finde ich den Garten für einen so großen Pool auch eher ungeeignet. Ein großer Garten nach hinten raus, großflächig ohne Versiegelung, kann im Schadensfall das Wasser aufnehmen und versickern lassen, aber das sehe ich hier nicht.

    Strom für die Filteranlage müsste auch verlegt werden mit entsprechender Sicherung im Haus, wassergeschützter Verbindung usw. Eigentlich muss das dauerhaft (unterirdisch und frostfrei) verlegt sein und hier sind wir bei baulichen Maßnahmen und Eingriffen in die elektrische Anlage. Klar lässt sich das alles mit mehr oder weniger Aufwand lösen, aber ganz so einfach wie "ich stelle einen Pool auf" ist es leider nicht.

  • Danke für die Zahlreichen antworten, wir hatten 2019 schonmal einen Pool hier stehen gehabt, zum also den selben der er jetzt wieder wenn werden soll,

    3m x 2m x 65cm zum Ende des Sommers kam dann der Brief, aus sicherheitsgründen nicht machbar.

    würde den garten ja etwas umbauen das der pool wieder rein passt auf den rasen

    ja ich werd nochmal beim vermieter nerven und schauen ob doch was machbar ist