Elektroinstallation in neu bezogener Wohnung

  • Hallo zusammen,


    bin neu hier (also seid bitte lieb zu mir :)) und hab direkt mal ne Frage. Ich beziehe eine neue Wohnung, typischer DDR-Plattenbau. Hier hängt noch ein alter Sicherungskasten mit Schmelzsicherungen, Kabel sind immer jeweils zwei verlegt (klassische Nullung). Der E-Check vom Eletriker war nicht bestanden, da der Sicherungskasten nicht mehr sicher ist (Abdeckung fällt ab, kein Schutz vor Reingreifen usw.). Zusätzlich werden eh zwei Phasen für Herd und eine separate Dose für einen Hochofen benötigt.


    Beim Austausch müssen ja die aktuellen Vorschriften beachtet werden - und somit müsste man doch (ist ja seit 2019 so) alles mit FI-Schaltern ausgestattet werden und das widerrum bedeutet, dass überall neue Kabel verlegt werden müssen (nach FI geht klassische Nullung halt nicht) ... richtig???


    PS, Zusatzfrage: kann man - ist ja sicherheitsrelevant - sich ggf. darauf berufen, dass die Wohnung bis dahin noch gar nicht bezugsfertig ist?


    Grüße, xkaaay

  • bedeutet, dass überall neue Kabel verlegt werden müssen (nach FI geht klassische Nullung halt nicht) ... richtig???

    Ja dem wäre so. Jedoch wird der Vermieter vermutich nicht dazu verpflichtet sein, die Installation zu erneuern. Dass die Elektrik nicht dem aktuellen Stand entspricht ist kein Mangel. Vertragsgemäßer Zustand ist, was bei der Vertragsunterzeichnung in der Wohnung vorhanden war, außer der Vermieter hätte sich im Vertrag zu irgend was verpflichtet.

  • Nun ja, der E-Check (von der Verwaltung beauftragt) - wie gesagt - ist durchgefallen. Also muss ja gehandelt werden. Oder ist nen E-Check, den der Vermieter machen lässt, sinnlos?

  • Sinnlos sicher nicht. Er macht das ja mit irgend einem Zweck. Allerdings ist es dann nochmal eine andere Sache, was genau der Vermieter dann beim Elektriker beauftragt. Vielleicht solltest du erst mal beim Vermieter nachfragen, was genau er nun beabsichtigt zu tun.

  • Wenn die Wohnung durch den E-Check fällt, stellt sich die Frage, ob die gesamte Anlage nicht abgenommen wurde, oder ob es um "Kleinigkeiten" geht?

    Wenn es bei Dir nur um eine Abdeckung der Unterverteilung geht, hat dies ggfs. nichts mit einem sicherheitsrelevanten Mangel zu tun, bzw. kann man die Abdeckung kurzfristig nachrüsten.


    Eine Pflicht zur Erneuerung der Anlage gibt es im Bestand nicht. Erst wenn der Elektriker bei seinem Check wirklich sicherheitsrelevante Dinge für den Betrieb feststellt, muss der Vermieter aktiv werden.


    Gerade bei den DDR-Wohnungen ist so eine Erneuerung recht aufwändig. Dort müssen dann auch die ganzen alten Alu-Leitungen ausgetauscht werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.