Guten Morgen.
Mir wurde vor circa 2 Monaten eine Mieterhöung von meinem Vermieter angekündigt. Mündlich und ohne Angabe zu welchem Datum und in welcher Höhe. Es wurde einfach im Gespräch mal so in den Raum geworfen. Ich habe dann gebeten mir das schriftlich zukommen zu lassen.
Nun wurde mir gestern, im Zuge der Nebenkostenabrechnung ein Schreiben (Datiert 23.05.22) mit zugestellt in dem auf die Anpassung an die ortsübliche Miete zum 01.07.22 hingewiesen wird. Die Kaltmiete wird demnach um 80€/Monat erhöht.
1. Meiner Recherche nach wäre ja nun eine Erhöhung erst zum 01.08.22 möglich Aufgrund der Überlegungsfrist?! Dies würde ich nämlich gerne meinem Vermieter dann so mitteilen, auch wenn ich es nicht müsste.
2. Wird bei einem orstüblichen Vergleich einfach der Wohnraum mit anderen Wohnungen verglichen oder zählt hier auch der Zustand/Alter der Wohnung mit dazu? Die Wohnung ist sozusagen noch auf dem Stand von 2001 (Fußböden, Bad, etc.) als das Haus errichtet wurde.
3. Ich denke 80€ Erhöhung sind im Rahmen, da die Miete (von 460€ auf 540€) noch nie (Bezug 2010) erhöht wurde.
4. Kann man auf der Gemeindeverwaltung genauere Angaben zur orstüblichen Miete bekommen oder muss ich mich dazu auf Aussagen aus dem Internet verlassen? Im Zweifelsfall muss das wohl ein Sachverständiger beurteilen, oder?
Vielen Dank schonmal für Antworten
Liebe Grüße