Verjährungsfrist Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,

    Bei unserem Vermieter läuft alles etwas anders. Wir bekamen dieses Jahr im April die Abrechnung vom Jahr 2020. Durch die Hausverwaltung müssen man immer bis zum Jahresabschluss warten.

    Ich hatte ein komisches Gefühl, da es so wenig war, was wir erstattet bekommen hatten.

    Unsere Vermieter setzen nur ein Schreiben auf, in dem nur die Gesamtkosten, aber nicht die einzelnen Kosten aufgeführt waren. hatte dann um die restlichen Unterlagen gebeten (Tech, Wasser, Heizung,.. ).

    Das Ende vom Lied ist, dass wir zu den 100€ nochmal 360€ ZURÜCK bekommen.

    Jetzt beschleicht mich natürlich das Gefühl, dass auch bei der vorherigen Abrechnung etwas schiefgelaufen ist. Dort hatte ich die genauen Unterlagen nicht angefordert.

    Eigentliche Frage: Kann ich jetzt noch eine Prüfung der Abrechnung für das Jahr 2019 anfordern? Erhalten haben wir die Abrechnung April 2021.

    Vielen Dank für eure Antworten.

  • Durch die Hausverwaltung müssen man immer bis zum Jahresabschluss warten.

    Ein Vermieter hat 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Abrechnung dem Mieter zu geben. Eine Verzögerung durch die Hausverwaltung ist kein Grund, die Frist verlängern zu dürfen.

    in dem nur die Gesamtkosten, aber nicht die einzelnen Kosten aufgeführt waren

    Eine Abrechnung, die nur die Gesamtbeträge enthält, aber keine Einzelpositionen, ist formell unwirksam. Das bedeutet, man kann die Abrechnung so betrachten, also hätte man gar keine bekommen. Man braucht also auch nichts prüfen.

    Kann ich jetzt noch eine Prüfung der Abrechnung für das Jahr 2019 anfordern?

    Die Frist zur Prüfung der Abrechnung sind 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Danach kann der Vermieter Beanstandungen zurückweisen. Das gilt aber nur, wenn man eine formell korrekte Abrechnung bekommen hat. Eine formell unwirksame Abrechnung ist wie oben gesagt gegenstandslos und der Vermieter müsste erst mal die Abrechnung nachreichen.

  • Vielen Dank für die Infos.

    Bis jetzt mussten wir nie nachzahlen.

    Wenn aber bei der zweiten Abrechnung schon 350€ zu wenig an uns ausbezahlt wurden, kann ich mir gut vorstellen, dass bei der Ersten auch zu viele Nebenkosten berechnet wurden.

    Uns entstehen ja keine Kosten dadurch. Aber ich hötte gerne eine korrekte Abrechnung mit den einzelnen Posten.

    Könnte mein ehemaliger Vermieter das zurückweisen?

  • Könnte mein ehemaliger Vermieter das zurückweisen?

    Nein. Wenn im Vertrag vereinbart ist, dass über die Nebenkosten abzurechnen ist, dann hat er auch die Pflicht.

    Bis jetzt mussten wir nie nachzahlen.

    In Anbetracht dessen, dass du möglicherweise etwas zurück bekommen hättest müssen, ist das kein guter Trost.