Pflichten des Vermieters bei Telefon-/ Internetanschluss

  • Hallo,

    ich bin ganz neu hier im Forum. Habe schon ein wenig geschaut, aber zu meinem Problem leider nichts gefunden. Ich hoffe, jemand von Euch kann mir weiterhelfen.
    Ich habe folgendes Problem:

    Mein Freund und ich hatten einen Anschluss für Telefon und Internet über Kabel Deutschland.
    Nun sind wir Ende Mai umgezogen. Hatten diesen Verfügbarkeitscheck im Internet vorher gemacht und der sagte: Alles ok.

    Nun war der Technicker von Kabel schon dreimal hier, um an die Verteilerdose zu gelangen. Der Vermieter (läuft über eine Verwaltungsgesellschaft) weiß aber nicht, wo diese Verteilerdose ist... (Ich muss vielleicht dazu sagen, dass wir in einem großen Gebäude, mit drei Eingängen wohnen und pro Eingang etwa 6 Parteien)
    Wir haben nun schon alle möglichen Räume im Keller durch und finden sie einfach nicht. Weder der Techniker weiß, wo dieser Kasten sein könnte und, wie gesagt, auch nicht der Vermieter, bzw. halt diese Verwaltung.

    Außerdem wollte der Vermieter auch von Kabel immer eine Bescheinigung haben, dass die anderen Parteien keine Nachteile dadurch haben, dass wir unseren Anschluss über Kabel erhalten.

    Dazu meine erste Frage: Ist das Rechtens das der Vermieter das verlangen kann (wobei der Techniker beim ersten Mal schon meinte, er würde generell nichts verändern, wenn er absehen kann, dass es sich nachteilig für die anderen auswirkt)

    Wir haben aber nun langsam die Nase voll und Kabel Deutschland hat uns nun folgendes Angebot gemacht:
    Wenn wir eine Bescheinigung einreichen vom Vermieter, dass keine Umrüstung (?) erwünscht ist, dann würden Sie uns aus dem Vertrag entlassen.
    Das ist ja grundsätzlich gut und schön. Nun habe ich eben bei der Verwaltung angerufen.
    Daraufhin erhielt ich von unserem Ansprechpartner erstmal einen gehörigen Einlauf, dass der Vermieter seiner kompletten Pflicht nachgekommen ist, in dem er uns grundsätzlich einen Telefonanschluss in der Wohnung zur Verfügung gestellt hat!

    Daher meine zweite Frage:
    Stimmt das so? Das der Vermieter grundsätzlich nur die Kabel in die Wohnung zu verlegen hat und damit seine Pflicht getan hat? Oder muss er uns auch, was das "Suchen" der Verteilerdose angeht behilflich sein?

    Nachdem ich ihm dann unsere Situation zum vierten Mal geschildert habe, meinte er, er müsse mal schauen ob er uns so eine Bescheinigung ausstellen kann.

    Daher die letzte Frage:
    Kann er sich grundsätzlich weigern, so etwas auszustellen? Ich meine er kommt uns ja nur wenig entgegen. Jedes Mal hat er uns erzählt, dass er gar nichts mehr machen müsse, da der Vermieter ja nur in der Wohnung die Möglichkeit eines Telefonanschlusses zur Verfügung stellen muss. Und das er alles, was er weiterhin für uns getan hat (Schlüssel für anderen Wohnungseingang zur Verfügung gestellt, etc.) es aus reiner Gefälligkeit getan hat.

    Stimmt das alles so?
    Was für Möglichkeiten haben wir sonst? Den Anschluss normal kündigen und dann nochmal eine ganze Zeit ohne Internet und Telefon auskommen?

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit einer Hausverwaltung gemacht?

    Über Antworten, vielleicht auch mit entsprechenden Paragraphen ;), wären wir sehr dankbar!

    Viele Grüße
    Juliane

  • Ihr Vermieter hat nur die Pflicht, den Telefon-, Kabelanbieter die benötigten Leitungen verlegen zu lassen. Früher musste der Vermieter gnädigst um Erlaubnis gebeten werden.

    Also liegt der Schwarze Peter bei Kabel Deutschland, denn die müssten wissen, wo und wie sie ihre Kabel verlegt haben.

    Mit anderen Worte, Ihr Vermieter muss nicht den Kabelübergabepunkt suchen.

    Mietrecht: Telefon, Telefonanschluss

  • Gegenfrage: Welche Anschlüsse sind den in Ihrer Wohnung überhaupt vorhanden?

    Um zu einer Antwort zu gelangen, sollten Sie uns präzieser darüber aufklären.

  • Erst einmal danke für die Antwort oben.
    Das ist ja schon mal was.

    Wir haben bei uns in der Wohnung einen ganz normalen analogen Anschluss für Telefon und einen normalen für Kabelfernsehen.

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