Guten Tag liebe Mietrecht-Gemeinde,
ich wohne seit Feb. in einer neuen "alten" Wohnung (wie alt, weiß ich nicht). Die Wohnung bzw. das Wohnzimmer hat anliegend einen "Wintergarten", also einen Wintergarten-ähnlichen-Ausbau. ca. 1,50x3,50/4,0m, 2 Fensterfronten (wobei ein Fenster an der schmalen Seite nur 1-fachverglast ist), eine Front liegt an zum Nachbarn der den selben Anbau hat. Bei der Besichtigung der Whg sind mir bauliche Mängel so nicht aufgefallen, jedoch beim Einzug und beim Streichen dann schon. Im Wintergarten kam mir die Tapete entgegen und am Dachanschluss (Glasdach) ist Schimmel und ein ehemaliger Wassereintritt zu erkennen. Nun ist der Aufbau des Daches des Wintergartens wie folgt: Glasschrägdach (einfachverglast) der auf dem Mauerwerk aufliegt und darunter nochmal eine Schicht rechteckige Gläser die aber nur in einem Rahmen liegen, also nicht verklebt oder fest sind.
Ich habe die Hausverwaltung direkt nach meinem Einzug und nach dem Streichen informiert. Diese hat bisher 3 verschiedene Handwerker vorbei geschickt die alle gesagt haben, dass das Dach erneuert werden muss. Leider kam da noch keine Antwort. Die Dichtung von Schrägdach und Mauerwerk ist nahezu nicht mehr vorhanden. Zusätzlich habe ich in den Monaten Feb/März meine Heizung dauerhaft auf 4 laufen lassen müssen, damit der Raum auf 18/19°C kommt.
Von anderen Bewohnern im Haus habe ich erfahren, dass der Mieter eigl. nie etwas in die Wohnung investiert hat, geschweige denn Reparaturen durchgeführt hat. Von "nur das nötigste" war da die Rede.
Jetzt ist meine Frage, welche Rechte habe ich in diesem Moment? Der Winter wird irgendwann kommen. Kann im schlimmsten Fall eine Mietminderung durchgezogen werden? Da das Problem ja seit Februar bekannt ist und bisher nichts passiert ist.
Vielen Dank und Grüße