Hallo
Hätte eine Frage zur Wasseruhr Einbau
wir zurzeit 4 Parteien Haus (NRW) mit eine Wasseruhr für alle
und eine für den Wachraum für die Waschmaschinen und Garten usw.
es wird nach qm abgerechnet.
Nun möchte ein Mieter das Wasseruhren eingebaut werden
bei 3 Mietern geht das bei 1 Mieter geht es nicht
weil er noch ein alten Mietvertrag hat (ca. 40 Jahre)
er müsste den Mietvertrag ändern,
aber er möchte ihn nicht ändern.
nun bekommen die 3 Partien eine Wasseruhr und der 1 Mieter nicht.
Meine Frage geht es rechtlich eigentlich.
und was ist mit der Wasseruhr im Keller für
den Allgemeingebrauch.
Danke
Eure Steffi