Hi,
Müssen wir unsere Wohnung streichen?
Wir ziehen demnächst aus und in unserem Mietvertrag steht folgendes:
"Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt, ungeachtet seiner Verpflichtungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, besenrein zurück zu gewähren".
"Die Endreinigung kann durch eine professionelle Firma oder durch den Mieter selbst durchgeführt werden. Die Kosten durch eine professionelle Endreinigung hat der Mieter selbst zu tragen. Die Endreinigung beinhaltet Fenster und Rahmen, Türen und Rahmen, Küchenreinigung, sowie Schränke intensiv innen und außen, saugen und putzen der Böden, Reinigung der sanitären Anlagen".
Steht jetzt auch erstmal nichts konkretes von streichen.
Die Wohnung wurde durch uns erst bezogen, da sie ein Neubau war.
VG,
KS