Nachbar eröffnet Pizzabude im Wohnhaus nebenan

  • Im angrenzenden Nachbarhaus wurde die Tage völlig überraschend ein Pizza-Lieferservice eröffnet.


    Die beiden Häuser sind L-förmig aneinander gebaut, haben unterschiedliche Eigentümer

    .
    Im EG befand sich vor vielen Jahren ein kleiner Lebensmittelladen, der später als Wohnung umgebaut wurde. Der Rest des Hauses war bis jetzt normal bewohnt.
    Entlang der beiden Häuser befinden sich Garagen, die in etwa eine Etage tiefergelegt sind, als das EG. An der Hausrückseite ist ein Türe.

    Der Hausbesitzer nebenan hat sich wohl die Räume im EG umgebaut und betreibt, ohne jegliche Vorankündigung, einen Pizzaservice.
    Schild an der Straße "Eingang im Hof".
    Eine Abluftanlage bis über das Dach wurde 2021 ans das Haus gebaut.

    Im Moment stinkt es in unserer Wohnung penetrant nach Pizza und Gas aus dem Gasofen, es zieht direkt am Schlafzimmerfenster über das Dach herunter und hier durch die Wohnung.
    Unter unserem Schlafzimmerfenster steht das Lieferfahrzeug, Türen knallen, fährt weg, kommt wieder....
    Es gib bereits Publikumsverkehr im Hof, Bleche klappern, vereinzelt fährt ein Kunde mit Auto durch den Hof.

    Ein Garagenbesitzer gibt an, der Grund und Boden mit den Garagen gehört den Gargenbesitzern und nicht zu den beiden Häusern. Es ist Privatgelände, der Siedlergemeinschaft und Gargenbesitzer. Der Nachbar besitzt hier keine Garage, hat somit keinen Grund mit einem Auto hier entlang zu fahren.

    Bedeutet: Der Pizzamann nutzt fremden Grund, hat evtl. ein Wegerecht zur rückwärtigen Türe im UG, da dort der Lagerraum des ehemaligen Ladengeschäfts war.

    Seit Tagen werden in der Gegend Flyer verteilt, mit noch verhaltener Wirkung:
    Wir müssen sehr davon ausgehen, dass wir aber sofort keine Fenster mehr öffnen können, Lärm direkt neben und vor der Wohnung herrscht. Vor allem in den Abendstunden, an Wochenenden und auch in der Nacht.

    Ideen um das umgehend abzustellen? :)

    Gewerbeaufsicht frage ich kommende Woche.

  • Wenn das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und in dem Gebiet zulässig, dann könnt ihr da per se wenig machen. In Ortsgebieten, Mischgebiet etc ist das eben das Risiko, dass nebenan auch ein dort zulässiges Gewerbe eröffnet wird. Wegen Geruch, Lärm etc. gibt es auch Vorschriften, insbesondere Ruhezeiten, die einzuhalten sind. Dass die Luftführung im Sommer oft nur bedingt klappt, ist leider nicht ungewöhnlich. Evtl muss nachgerüstet werden, aber verschwinden wird der Geruch trotzdem nicht.

    Dass evtl fremdes Grundstück befahren wird, geht euch solange nichts an, wie euch das nicht gehört. Wenn der Betreiber da etwas mit dem/den Eigentümern vereinbart hat oder das von seinem Wegerecht abgedeckt ist, ist das in Ordnung. Euch geht das nichts an.

    Ich sehe hier nicht viele Möglichkeiten, wenn das Gewerbe korrekt angegeben und genehmigt ist. Dass sich die Nachbarschaft entsprechend der Möglichkeiten des jeweiligen Bebauungsplans verändern kann, ist allgemeines Lebensrisiko. Bei uns wurde auch aus einem Reisebüro eine Dönerbude, mit erheblich größerer Lärm- und Geruchsbelastung. Andere haben ihren ehemals schönen Vorgarten in einen großen Parkplatz verwandelt, von dem aus sie einen Auto -Export betreiben. Nicht schön, aber zulässig.

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