Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Euren Rat zu o. g. Thema.
Und zwar geht es um die Abrechnung/Verteilung der Nebenkosten für die Gartenarbeiten. Anzumerken ist, dass es sich hierbei um 2 Hecken ein paar Sträucher und ansonsten nur Wiese handelt, die von keiner der beiden Mietparteien (einschließlich mein Mann und ich) genutzt wurde und die Wohnung im OG seit Jahren leersteht. Die ersten 5 Jahre wurde hier vom Vermieter selbst (heute über 80) ausschließlich der Rasen gemäht und die beiden Hecken geschnitten. Die Sträucher wurden von mir geschnitten, da im Mietvertrag der Passus enthalten war, dass wir uns an der Gartenarbeit beteiligen.
Im 6. Jahr des Mietverhältnisses wurden die Mäharbeiten durch eine Fremdfirma ausgeführt und in der NK-Abrechnung nach Wohnfläche umgelegt. (Ich weiß, das ist in der Betriebskostenverordnung so hinterlegt).
Auf meine Nachfrage hin ob das nicht geändert werden kann (wir hatten 133 m² und der 2. Mieter knapp 70 m² erhielt ich folgende Antwort am 10.06.21:
ZitatÜber eine Anpassung des Verteilerschlüssels nach Wohneinheiten würde ich Ihnen entgegenkommen
Die Änderung des Verteilerschlüssels erfolgt ab der nächsten Nebenkostenabrechnung. Eine Anpassung ist nicht mehr möglich, da Herr xxx die NK bereits bezahlt hat.
Im September 2021 erhielten wir die Kündigung wegen Eigenbedarf und kurz darauf wurde quasi alles von einer Fremdfirma erledigt, was in den ganzen Jahren zuvor keinen Menschen interessiert hat. (Damit die Vermieter, wenn sie dann nach unserem Auszug einziehen, es auch wirklich schick und fein haben). Alle Hecken und Sträucher wurden geschnitten, der Rasen - keine Ahnung wie oft - gemäht, alles gemulcht, mit Erde aufgefüllt, das ganze Efeu entfernt etc...
Nun erhielten wir die Nebenkostenabrechnung für 2021 mit einem Anschreiben und folgendem Vermerk:
ZitatNur zur Information, es wurde nur ein Teilbetrag der tatsächlichen Kosten für die Gartenpflege angesetzt. Die Abrechnung für die Gartenpflege erfolgt wie bei den vorherigen Abrechnungen auf die Wohnfläche bezogen.
Ich ließ mir vom Vermieter alle Rechnungen zuschicken und habe die NK-Abrechnung auch sorgfältig geprüft. Bis auf den Verteilerschlüssel bzgl. der Gartenarbeiten hatte ich nichts zu beanstanden.
Ich teilte ihm mit, dass die NK-Abrechnung so in Ordnung ist, ich aber den Differenzbetrag der Umlage zwischen Wohnfläche und 3 Parteien von der Nachzahlung abziehen werde und habe mich auf sein geschriebenes Wort vom 20.06.21 berufen.
Nun erhielt ich heute seine Antwort die wie folgt lautet:
ZitatAlles anzeigenHallo Frau xxx,
ich fordere Sie auf den auf der Nebenkostenabrechnung ausgewiesenen Betrag zu überweisen. Der Verteilerschlüssel für die Gartenpflege erfolgt wie bisher über die Wohnfläche. Eine Änderung des bisherigen rechtlich gültigen Umlageschlüssels auf entgegen kommen einer Mietpartei benachteiligt mehrheitlich die anderen Mietparteien. Daher bleibt es bei der bisherigen Abrechnungsweise.
Eine weitere Rechnung von ca. 700 € für Gartenarbeit nicht umzulegen war mehr als ein entgegenkommen. Ich denke, dass ich diesen Fehler der Nebenkostenabrechnung noch korrigieren muss.
Vorsorglich werde ich bei der Versicherung den ausstehenden Differenzbetrag ihrer Abrechnung schon jetzt von der Kaution zu beantragen.
Gruß
xxx
Meine Fragen nun hierzu:
Kann der Vermieter einfach so vorgehen? Mir ist bekannt, dass ein Vermieter eine NK-Abrechnung korrigieren kann wenn sie fehlerhaft ist. Aber nun auf einmal 700 € mehr abrechnen wollen nur weil eine Mietpartei (in der Falle wir) sich auf sein geschriebenes Wort beruft und eine Differenz von sage und schreibe 55,94 € nicht bezahlen möchte.
Und kann er weiter nach Wohnfläche abrechnen obwohl er schriftlich zugesichert hat, dass es mit der NK-Abrechnung für 2021 geändert wird.
Ich möchte halt Fehler vermeiden und meine RS-Vers. auch nur dann in Anspruch nehmen wenn es wirklich von nöten ist.
Für Eure Antworten schon mal im voraus recht herzlichen Dank.
LG