Vermieter - Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Frage zu Strom

  • Hallo!


    In Zukunft möchte ich auch gern vermieten.

    Ich habe ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Die Einliegerwohnung hat keinen Stromzähler, der beim Netzbetreiber angemeldet ist. Ich möchte auch keinen einbauen lassen, da ich wenn meine Kinder dort wohnen, dann 2 Stromverträge an der Backe habe. Bis es soweit ist möchte ich die Wohnung vermieten.

    Ich habe einen geeichten Zwischenzähler vom Elektriker einbauen lassen, der sämtlichen Strom der Einliegerwohnung korrekt erfasst.

    Wie kann ich die Stromkosten auf den Mieter umlegen?

    Ich möchte mich nicht bereichern oder sonstiges, sondern nur die Kosten fair verteilen.

    Wenn der Gesamtverbrauch des Hauses 3000 kWh sind und der Zwischenzähler 1500 anzeigt, dann teilen wir uns die Kosten halbe/halbe.


    Wie muss ich das im Mietvertrag regeln? Ich möchte keinen Preis pro Kilowattstunde festsetzen, da ich den jedes Mal anpassen muss, wenn der Strompreis erhöht wird. Vielmehr möchte ich die Kosten jedes Jahr frei verteilen (in der Nebenkostenabrechnung), wie man es bei der Heizungsabrechnung auch machen kann (im Vertrag steht ja auch nicht der Gaspreis pro Kilowattstunde drin).



    Grüße

  • Theoretisch kannst Du hier einen entsprechende Umlage über die Betriebskosten im Mietvertrag vereinbaren.

    Dort vereinbarst Du einfach die Verbrauchsabhängige Umlage dieser Kosten und legst selbige - anteilig - mit Vorlage der Jahresabrechnung um.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.