Mietminderung - wenn Beheizung der Wohnung wegen Gasmangel unzureichend

  • Das könnte in einigen Monaten relevant werden. Mich würde interessieren, wie die rechtliche Lage aussieht.

    Konkrete Annahme: Wegen des (angenommenen) Gasmangels kann die Wohnung demnächst nicht mehr ausreichend beheizt werde. Hat der Mieter dann das Recht auf eine Mietminderung?

  • Aktuell wird wohl die Möglichkeit geprüft, die erforderlichen Mindesttemperaturen in Wohnungen abzusenken. Dann wären das nicht mehr 21°C in den Wohnräumen, sondern nur noch 18°C. Wenn das durchgesetzt wird (hier gibt es viel Kritik), wäre eine Mietminderung nur noch möglich, wenn die 18° C unterschritten werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo!

    Zunächst steht nur die Absenkung in den Nachtstunden von 23.00 Uhr - 6.00 Uhr

    auf 18 Grad zur Debatte. Ausgelöst durch ein großes Wohnungsunternehmen, was

    durch die Medien kurz mitteilen lies, dass es ab Herbst für ihre Mieter eine

    Nachtabsenkung geben wird. Tagsüber könne ganz normal geheizt werden.

    Ein anderes Wohnungsunternehmen hatte den Mietern mal eben kurz das warme

    Wasser auf bestimmte Stunden beschränkt. Alles eigenmächtige Entscheidungen,

    die das Mietrecht so nicht abdeckt.

    Die Namen nennen wir hier bitte nicht, denn sie sind für alle aus den Medien zu

    entnehmen.

    Die damit ausgelöste Debatte lässt sich allerdings nicht so einfach beantworten.

    Der Artikel beschreibt sehr gut die Problematik einer Absenkung der

    Raumtemperatur:

    Einen kompletten Gasausfall bundesweit gab es noch nicht und

    dementsprechend gibt es auch keine Rechtsprechung dazu. Da

    wir uns durch den Krieg in einer Ausnahmesituation befindet, weiß

    niemand, ob der Vermieter letztendlich tatsächlich dafür verantwortlich

    gemacht werden kann und die Vorgaben aus dem Mietrecht angewendet

    werden können bei kompletten Ausfall des Gas bundesweit.

    Falls das Gas nicht komplett bundesweit ausfällt:

    Bei einer Mietminderung bitte einen Rechtsanwalt für Mietrecht einschalten

    und nicht alleine eine Mietminderung vornehmen.

    Gruß



  • Hat der Mieter dann das Recht auf eine Mietminderung?

    Ich vermute nicht, da die Gas Beschaffung wegen Krieg eingestellt bzw. nur geringfügig möglich ist.

    Man spricht auch von höhere Gewalt bzw. ein Ereignis was nicht vorhersehbar war.

    Dafür kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden da er das nicht zu verantworten hat.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Natürlich kann dann gemindert werden. Die Mietminderung setzt kein Verschulden vom Vermieter voraus.

    Wenn die gesetzliche Mindesttemperatur nicht erreicht wird liegt ein Mangel vor und dann kann die Miete gekürzt werden, da die Wohnung im Gebrauch beeinträchtigt ist. Ob der Vermieter was dafür kann oder nicht ist völlig egal, lediglich ein Verschulden des Mieters kann eine Rolle spielen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Dafür kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden da er das nicht zu verantworten hat.

    Die Verantwortung, bzw. ein Verschulden ist bei der gesetzlichen Regelung komplett irrelevant.

    Wenn kein Gas in das Haus kommt (das ist erstmal eine

    Spekulation), muss der Vermieter Alternativen schaffen. Heizstrahler sind da eine Option.

    Genauso gut kann man jetzt schon perspektivisch planen und die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn die gesetzlich vorgegeben Mindesttemperaturen abgesenkt werden, z. B. auf 18°C oder 16°C oder..., dann werden die vorhandenen Gasheizungen diese Mindesttemperaturen trivialerweise aber nur dann erreichen, wenn Gas zur Verfügung steht.

    Nachträgliche energetische Gebäudemaßnahmen dürften an der kritischen Situation, nämliche der mangelnden Beheizungsmöglichkeit bei Gasmangel, substantiell nichts ändern. Selbst wenn der Vermieter jetzt noch schnell außen 10 oder 20 cm Styropor draufkleben lässt oder die 2-fach verglasten durch 3-fach verglaste Fenster ersetzt, wird es im Winter kalt in den Wohnungen werden, wenn kein Gas kommt, dann halt einen oder zwei Tage später.

    Zu unserer konkreten Situation: Es handelt sich um ein 6-Familienhaus auf dem Lande, Bj. 2000, mit Gasbrennwertheizung als Zentralheizung. Die Idee mit den Heizstrahlern ist vermutlich auch aus Sicht des Mieters keine gute Idee, da Strom bekanntermaßen teuer ist. Bei drei Zimmer/Küche/Bad und Flur werden dann 5 bis 6 Heizstrahler pro Wohnung benötigt. Der Vermieter müsste dann 30 bis 36 Heizstrahler anschaffen.

    Alternativ wäre ein Ersatz des Heizsystems denkbar: Da keine Fußbodenheizung, sondern Heizkörper vorhanden sind, scheidet eine Wärmepumpe aus. Realistischerweise bleiben dem Vermieter zwei Möglichkeiten: Einbau einer Ölheizung oder Einbau einer Pelletheizung.

  • dann werden die vorhandenen Gasheizungen diese Mindesttemperaturen trivialerweise aber nur dann erreichen, wenn Gas zur Verfügung steht.

    Das ist ja der springende Punkt: Aller Voraussicht nach, wird Gas zur Verfügung stehen, wenn auch weniger.

    Es wurde von der Politik ja indirekt kommuniziert, dass dann eine Umverteilung vorgenommen wird, d.h. weniger für die Industrie, damit die Wohnungen beheizt werden können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Alternativ wäre ein Ersatz des Heizsystems denkbar: Da keine Fußbodenheizung, sondern Heizkörper vorhanden sind, scheidet eine Wärmepumpe aus. Realistischerweise bleiben dem Vermieter zwei Möglichkeiten: Einbau einer Ölheizung oder Einbau einer Pelletheizung.

    Für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe braucht es keine Fußbodenheizung, das geht auch mit Heizkörpern.

    Realitisch hat der Vermieter im Moment kaum Möglichkeiten, etwas zu unternehmen, das das Problem im kommenden Winter lösen würde. Der Austausch des Heizungssystem bis zum kommenden Winter ist absolut unrealistisch. Es gibt weder zeitnah verfügbare Wärmepumpen noch die Fachkräfte, die diese einbauen. Bei Pelletheizungen kenne ich mich nicht so gut aus, wie da aktuell die Lieferzeiten sind, aber die Fachkräfte sind noch dünner gesäht. Die Installateure sind längst bis nach dem Winter ausgebucht. Jeder, dessen Heizung derzeit kaputt geht, steht vor einem großen Problem. Eine Ölheizung neu einzubauen wäre Unsinn, zumal man für Öl und insbesondere Pellets auch Lagerraum braucht, der oft kommend von einer Gasheizung im MFH schlicht nicht vorhanden ist. Das einzige, das noch realistisch ist, wäre die Installation von Klima-Splitgeräten.