Hallo liebes Forum
Habe eine Frage zum indexmietvertrag , leider habe ich über die Suche nichts Ähnliches gefunden.
Folgender Sachverhalt:
Habe seit Bezug der Wohnung 2010 einen Indexmietvertrag.
Nun hat der Vermieter im April 2021 die Miete um 5,2 Punkte erhöht.
Er gab dazu zwei Indexstände an:
Indexstand Februar 2018 : 102,3 ( Basis 2015 = 100 )
Indexstand März 2021 : 107,5
Soweit, so gut.
Vor ein paar Tagen kam die nächste Mieterhöhung:
Um 9,8 Punkte
Diesmal gab er folgende Indexstände an:
Indexstand im März 2011 : 107.5 ( Basis 2015 = 100 )
Indexstand im Mai 2022 : 117,3
Verwirrt mich, kann der Vermieter das so angeben?
Also einmal 2018, dann im Folgejahr 2011?
Zudem hat er in der 2021er Mieterhöhung 24 Monate als Grundlage für Erhöhung angegeben, und in der neuen Erhöhung ist plötzlich von 12 Monaten die Rede.
In meinem Mietvertrag steht ausdrücklich, dass die Indexmiete nach § 557b BGB alle zwei Jahre erhöht werden darf.
Sogar unterstrichen und von beiden Parteien unterschrieben. ( Damals noch ein anderer Eigentümer des Hauses)
Der neue Vermieter hatte vor vier Jahren bei Übernahme eine Mieterhöhung von fast 100 € angekündigt, ich habe daraufhin auf den bestehenden Indexmietvertrag verwiesen und das ich den beibehalte.
Daraufhin hat er zurückgerudert.
Vielleicht kann mir jemand eine Info geben, ob es bei den zwei Jahren im Vertrag bleibt, oder ich bezahlen muss?
Herzlichen Dank fürs Lesen und Helfen
Gerne scanne ich, wenn nötig, zum besseren Verständnis beide Seiten der Mieterhöhungen ein.
VG