Arglistige Täuschung durch Mängel im Keller

  • Hallo,

    habe einen langjährigen gewerblichen Mietvertrag abgeschlossen.
    Beim Besichtigungstermin mit dem Eigentümer war von Schäden im Keller nichts zu sehen, es wurde auch mit keiner Silbe etwas angesprochen oder erwähnt.

    Zu meiner Verwunderung war bei der der später erfolgten Übergabe durch die Hausverwaltung im Keller plötzlich ein Luftentfeuchter fest installiert, mit direkter Schlauchverbindung zu einem Abwasserrohr.
    Ich habe mir zunächst nichts weiter dabei gedacht;
    allerdings fiel mir nur 3 Wochen später ein modriger Geruch im Keller auf und Feuchtigkeitsschäden an der Wand. (Ich habe dies auch augenblicklich dem Vermieter mitgeteilt.)

    Offenbar sind die Außenwände feucht inkl. Aufplatzender Farbe, abbröckelndem Putz und Flecken, da aber davor in einigen cm Abstand Gipskartonwände installiert sind, war am Besichtigungstermin nichts von derartigen Problemen zu sehen, die kommen erst jetzt ans Tageslicht.

    Ich wurde vor Vertragsabschluss somit nicht über derartige Probleme informiert, dem Vermieter sind sie allerdings bekannt, da er selbst meinte, es wäre bereits seit vielen Jahren dort der Luftentfeuchter installiert gewesen und dieser müsse dringend laufen.

    Liegt hier ein Fall von arglistiger Täuschung bzw. Verschweigens von bekannten Problemen vor?

    Rechtfertigt allein dies eine Sonderkündigung, oder muss das Fortsetzen des Mietvertrags hier erst tatsächlich unzumutbar sein?

    Liebe Grüße!

  • Es könnte tatsächlich in Betracht kommen, dass hier arglistige Täuschung vorliegt, wenn du den Mangel bei der Besichtigung unmöglich hast bemerken können und der Vermieter es verschwiegen hat. Der Vertrag könnte dann angefochten werden.

    Aber das können wir hier unmöglich klären. Daher suche besser einen Rechtsanwalt auf. Dieser kann die Voraussetzungen genaustens prüfen. Vielleicht ist es auch nur ein Mangel, bei dem man sich die Frage stellen kann, inwieweit dieser die Nutzbarkeit der Räume einschränkt.

  • Ich würde mir da keine großen Hoffnungen machen. Weder Du, noch der Vermieter hat das Thema bei der Besichtigung angesprochen. Da wird es schwierig von einer arglistigen Täuschung auszugehen, wenn der Keller zu keinem Zeitpunkt thematisiert wurde.

    Es kommt weiterhin auch auf die Nutzung des Kellers und die vertragliche Vereinbarung an. Wir überlassen unseren Mietern - vertraglich - die Keller zur kostenlosen Nutzung und verweisen auch auf eine gewisse Feuchte darin.

    Hieraus könnte man nur schwer einen Schadenersatzanspruch begründen.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Es kommt auf deine konkrete Situation an, die wir nicht kennen. Da hilft nur der Anwalt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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