Hallo,
mein Wasserhahn in der Küche hat auf der Oberseite vorne ein kleines Loch bekommen, denke mal auf Grund von Kalk. Beim anstellen des Wassers, kommt aus dem Loch etwas zusätzliches Wasser wie ein kleiner Springbrunnen. Habe es einmal am 29.6.2022 schriftlich gemeldet, dann nochmal am 11.7.2022 mit Fristsetzung bis 23.7.2022, alles ohne Einschreiben, hier im Haus in den Briefkasten Hausverwaltung. Der Hausmeister war kurz da, meinte wann ich denn das erste Schreiben geschickt hätte. Er schaute sich den Wasserhahn an, meinte ich könnte eine Zange nehmen und das vordere Stück des Wasserhahn abkneifen und ihn dann weiter nutzen. Ich meinte das geht ja so nicht. Dann sagte er, ja gemacht werden muss es, mehr kam nicht. Im Mietvertrag gibt es eine Kleinreparatur Klausel bis 100 Euro. Wohne hier über 6 Jahre, bisher neues Türschloss und Duschschlauch selbst bezahlt. Falls sich nichts tut, werde ich jetzt ein Einschreiben senden mit erneuter Fristsetzung. Spüle gehört zur mit gemieteten Einbauküche.
Muss der Wasserhahn auf Kosten des Vermieter ersetzt werden?
Kann ich eine Mietminderung vornehmen oder ein Teil der Miete einbehalten, falls sich nichts tut?
Grüße
Michael