Einbehalt der Kaution für Reinigungskräfte

  • Guten Abend,

    ich habe einige Fragen zum thema Einbehalt der Kaution nach der Wohnungsübergabe.

    Zur Situation: ich habe seit anfang des Jahres in einer WG mit zwei weiteren Parteien gewohnt.

    Es handelt sich dabei um ein Einfamilienhaus in dem Küche,Bad und flur gemeinschaftlich genutzt werden.

    Der Vermieter wohnt mit seinen Eltern zusammen auf dem selben Grundstück, sprich wir teilten uns einen innenhof.

    Es gab bereits häufiger Probleme mit dem Vermieter da er uns vorschreiben wollte wann und wie wir die Wohnung (besonders die Küche) zu reinigen haben.

    nun bin ich vor 2 Monaten ausgezogen und stehe vor der Wohnungsübergabe an diesem Freitag.

    Der Vermieter lies mir eine Mail zukommen in der er schrieb, dass aufgrund von beschwerden der anderen Parteien, auf besondere Sauberheit von allen Räumen wert gelegt werde, ebenfalls auf das entfernen von Unkraut im Innenhof, sowie den einwandfreien zustand des Kellers der nicht mitgemietet wurde.

    Ich bin mir sicher, dass die anderen Mieter in unserem Haus sich nicht beschwert haben da wir im engen kontakt stehen.

    Jedenfalls kündigte der Vermieter an für nicht erledigte Reinigungen Fachkräfte zu organisieren und deren Bezahlung von meiner Kaution abzuziehen.

    Aufgrund der Größe des Innenhofs und der gemeinschaftlichen Nutzung finde ich es unzumutbar diesen von Unkraut zu bereinigen sowie Teile des Hauses die nicht Bestandteil des Mietvertrags sind.

    Ich finde es schwierig einzuschätzen wo da mein rechtlicher Handlungsspielraum ist, da ich bisher im Netz nur begriffe wie "Besenrein" finde.

    Auch die anderen Mieter sind mit mir einer Meinung dass es sich hierbei nur noch um Schikane handelt.

    Meine frage lautet daher, bin ich verpflichtet gemeinschaftliche Räume und Außenbereiche als Mieter bei der Wohnungsübergabe allein in stand zu setzen?

  • Manchmal gibt es in Wohngemeinschaften eine Regelung im Vertrag, wie mit der Reinigung der Gemeinschaftsräume vorzugehen ist. Dies wäre entsprechend zu beachten, wenn dazu etwas geschrieben steht. Ansonsten gilt "besenrein" wie du schon gelesen hast, also keine groben Verschmutzungen.

    Bezüglich des Außenbereichs kommt es darauf an, ob man im Vertrag die Pflicht zu den Gartenarbeiten übernommen hat. Wenn ja, dann gehört die Unkraut Entfernung dazu. Andernfalls ist es Sache des Vermieters, wobei er die Kosten umlegen kann sofern man als Mieter laut Vertrag die Betriebskosten zu tragen hat. Wohl gemerkt umlegen, also Verteilung der Kosten auf alle Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.