Gaskrise - Heizungsausfall im Winter und Mietminderung

  • Durch die erwartbaren Ausfälle bei Gas und Energie können vor allem in den Wintermonaten (Oktober bis Februar) Mietminderungen bis zu 100% geltend gemacht werden, wenn zB. die Heizung über Gas läuft, aber dann ausfällt.

    Dass der vermieter hier selbst nichts dafür kann, ist klar. Dennoch entstehen für den Mieter ja unzumutbare Einschränkungen, denen auch Sorge getragen werden muss.

    Nun ist es so: Eine höhere Gewalt ist sehr unwahrscheinlich, da der Ausfall bereits jetzt erwartbar ist. Weiterhin gilt zwischen VM und M der Mietvertrag, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wer sich mit ÖffRecht auskennt, kann vielleicht beantworten, ob die VM sich dass dann vom Versorger wiederholen können. Aber das ist ein anderer Vertrag, der den Mieter in seinem Vertragsverhältnis nicht zu interessieren braucht.

    Das Thema könnte sehr groß werden, Deutschlandweit und ich habe bisher noch niemanden gehört oder gelesen, der sich dazu Gedanken gemacht hätte. Mir geht es hier nicht um eine Positionierung sondern um eine erwartbare Klärung der Sachlage.

    Daher wäre die Antwort eines Juristen super, nicht die eines mitfühlenden Laien, egal ob Mieter oder Vermieter. :)

  • Mir geht es hier nicht um eine Positionierung sondern um eine erwartbare Klärung der Sachlage.

    Eine Klärung der Sachlage ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, da es zu viele unklare Faktoren gibt. Der Gesetzgeber könnte bis zum Herbst noch regulierend eingreifen. Und wie viel Gas fehlen wird ist auch offen. Vielleicht wird nichts fehlen, weil Privathaushalte priorisiert werden.

    Dieses Forum ist ein Mietrecht Forum und nicht für politische Diskussionen vorgesehen. Dies bitte zu bedenken falls noch Rückfragen sind.

  • Vielen Dank! Eine politische Diskussion war auch nicht meine Absicht, sehe aber das Thema hat leider auch dieses Potenzial. ^^

    Konkret wäre meine Frage, ob nach der aktuellen Rechtslage dieser Anspruch seitens der Mieter ggü. dem Vermieter geltend gemacht werden kann.

    Und vielleicht, falls das noch in die Forenthematik passt, ob sich der Vermieter dies dann wiederum vom Versorger zurückholen kann. (ebenfalls nach aktueller Rechtslage).

    Liebe Grüße!

  • Aktuell gibt es keinen besonderen Regeln, nach derzeitigem Rechtsstand könnte der Mieter die Miete zu 100% mindern, wenn im Winter keine Heizung funktioniert.

    Wenn es allerdings zum Ausfall der Gasversorgung oder dieses Szenario ernsthaft droht, sodass an allen Ecken und Enden gespart werden muss, gehe ich davon aus, dass eine Neuregelung von Seiten der Politik getroffen werden wird, dass Raumtemperaturen zu senken sind, Warmwasserbereitstellung eingeschränkt werden kann usw, ohne dass der Mieter hier etwas geltend machen kann.