Durch die erwartbaren Ausfälle bei Gas und Energie können vor allem in den Wintermonaten (Oktober bis Februar) Mietminderungen bis zu 100% geltend gemacht werden, wenn zB. die Heizung über Gas läuft, aber dann ausfällt.
Dass der vermieter hier selbst nichts dafür kann, ist klar. Dennoch entstehen für den Mieter ja unzumutbare Einschränkungen, denen auch Sorge getragen werden muss.
Nun ist es so: Eine höhere Gewalt ist sehr unwahrscheinlich, da der Ausfall bereits jetzt erwartbar ist. Weiterhin gilt zwischen VM und M der Mietvertrag, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wer sich mit ÖffRecht auskennt, kann vielleicht beantworten, ob die VM sich dass dann vom Versorger wiederholen können. Aber das ist ein anderer Vertrag, der den Mieter in seinem Vertragsverhältnis nicht zu interessieren braucht.
Das Thema könnte sehr groß werden, Deutschlandweit und ich habe bisher noch niemanden gehört oder gelesen, der sich dazu Gedanken gemacht hätte. Mir geht es hier nicht um eine Positionierung sondern um eine erwartbare Klärung der Sachlage.
Daher wäre die Antwort eines Juristen super, nicht die eines mitfühlenden Laien, egal ob Mieter oder Vermieter.